Solingen Grossmann gießt das letzte Werkstück

Solingen · Mit den ersten Kündigungsschutzklagen einiger Mitarbeiter der Walder Stahlgießerei beschäftigt sich gestern das Arbeitsgericht an der Wupperstraße. Die Verfahren wurden zunächst für einen Monat ruhend gestellt.

Vergangenen Freitag war letzter Gießtag. Darauf erfolgte vorgestern die Freistellung von 44 Mitarbeitern bei der Walder Stahlgießerei Grossmann, weil keine Arbeit mehr vorhanden ist. Dies erklärte gestern Rechtsanwältin May-Britt Hammel vor dem Arbeitsgericht an der Wupperstraße. Einige Mitarbeiter von Deutschlands ältester Stahlgießerei hatten dort Kündigungsschutzklage eingereicht, nachdem Grossmann-Insolvenzverwalter Dr. Marc d'Avoine allen zuletzt verbliebenen 112 Beschäftigten des Solinger Traditionsunternehmens am 31. März kündigen musste.

Die Stilllegeung des Betriebes wurde zum 30. Juni dieses Jahres auch vom Gläubigerausschuss verfügt. Das offizielle Insolvenzverfahren wurde zu Beginn dieses Monats eröffnet. "Anfang Mai werden voraussichtlich die nächsten Freistellungen erfolgen, bis dahin werden Restaufträge abgearbeitet", sagte May-Britt Hammel.

Sie arbeitet wie der Insolvenzverwalter bei den ATN-Rechtsanwälten (d'Avoine, Teubler, Neu) mit Büros in Wuppertal, Remscheid, Solingen, Köln, Ratingen, Siegen und Ennepetal und erläuterte vor dem Arbeitsgericht zunächst auch die wechselvolle Geschichte der Stahlgießerei.

In den zurückliegenden Jahren hatte es bei Grossmann immer wieder wirtschaftliche Schwierigkeiten gegeben. Bereits Ende 2014 war das Unternehmen mit damals noch etwa 180 Beschäftigen inklusive Auszubildenden in die Insolvenz geraten. Das Verfahren endete vergangenes Jahr mit einem sogenannten Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Doch auch danach kam die 1853 gegründete Firma nicht zur Ruhe. Anfang dieses Jahres geriet das Unternehmen erneut in existenzielle Probleme - und ein zweiter Insolvenzantrag erwies sich als unausweichlich. "Wir haben Investoren beziehungsweise Interessenten aktiv angesprochen. Aber niemand verspürte Interesse, einen defizitären Geschäftsbetrieb mit 112 Mitarbeitern zu übernehmen", sagte may-Britt Hammel. Gerüchte, es gebe aktuell einen türkischen Investor für die Übernahme, wies sie zurück. "Einen Interessenten für die gesamte Firma hätten wir gerne, haben wir aber nicht", betonte die Rechtsanwältin.

Nun also Kündigungsschutzklagen der Grossmann-Mitarbeiter. Diese Klagen müssen spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigungen sonst als wirksam gelten. Die Wirksamkeit einer Kündigung wird unter allen rechtlichen Gesichtspunkten und insbesondere an den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes vom Arbeitsgericht überprüft. Drei wurden gestern vor dem Arbeitsgericht besprochen, alle drei wurden zunächst für einen Monat ruhend gestellt. "Wir gehen davon aus, dass noch mehr Kündigungsschutzklagen eingereicht werden", sagte die Rechtsanwältin. Eine Auffassung, die vom Arbeitsrichter und auch den Anwälten der Beschäftigten geteilt wird. "Kündigungsschutzklagen werden auch eingereicht, um soziale Besitzstände zu sichern", sagte Rechtsanwalt Rainer Bohm. Er vertritt einen Mitarbeiter, der seit 30 Jahren bei Grossmann gearbeitet hat. Sollte es doch noch zu einer Übernahme durch einen Investor kommen, wären die Ansprüche derjenigen Mitarbeiter gesichert, die Kündigungsschutzklage eingereicht haben: "Betriebsübergang ist kein Kündigungsgrund", so Rainer Bohm.

(uwv)
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