Solingen Gesamtgutachten Ittertal: Bürger werden einbezogen

Solingen · In den Gebieten Piepersberg-West und Fürkeltrath II könnten Gewerbeansiedlungen erfolgen, in den Bereichen Buschfeld in Wald und Keusenhof in Ohligs soll davon Abstand genommen werden. Und in Fürkeltrath II soll zudem nur rund die Hälfte der insgesamt neun Hektar großen Gewerbefläche genutzt werden, und zwar die, die sich bereits in Besitz der Wirtschaftsförderung befindet. Das jedenfalls ist die Empfehlung des Planungsbüros BKR aus Aachen an die Kommunalpolitik. Gutachterin Andrea Kranefeld stellte gestern im Planungsausschuss das Gesamtgutachten Ittertal vor und betonte, dass es sich um einen Entwurf handele. "Es bleibt letztlich eine politische Entscheidung. Auch mit den Bürgern soll gemeinsam ein Ergebnis entwickelt werden", so Kranefeld. Interessierten Bürgern wird das Gesamtgutachten am 10. März, 18 bis 20 Uhr, im Walder Stadtsaal vorgestellt.

Einstimmig verwies der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität den Entwurf des Gesamtgutachtens zur Beratung in die Bezirksvertretungen Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid sowie Wald und Gräfrath. Überdies in den Beirat Untere Landschaftbehörde. Insbesondere die Grünen hatten gestern bereits konkrete Detailfragen, Sprecher anderer Parteien wollen das 115 Seiten starke Gutachten zunächst konkret bearbeiten, um es bewerten zu können. Wie eine Arena Bergisch Land ins Gebiet Piepersberg-West passe, das konnten die Grünen beispielsweise nicht nachvollziehen. Ernst Lauterjung (SPD) schon: "Wir werden das Gutachten in aller Ruhe bewerten. Aber ich spreche mich als Sportausschussvorsitzender schon jetzt für die Arena in Piepersberg-West aus", sagte Lauterjung.

Bevor mögliche Gewerbeflächen in Fürkeltrath II oder Piepersberg-West entwickelt werden, ist zunächst ein Bauleitverfahren erforderlich. "In diesem Rahmen ist beispielsweise die Artenschutzprüfung Pflichtprogramm", sagte Stadtdirektor Hartmut Hoferichter mit Blick auf die Grünen.

Deren Fraktionssprecher Manfred Krause hält im weiteren Verfahren eine "vernünftige Abwägung" zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen für erforderlich. Positiv bewertete Krause immerhin die Tatsache, dass von den vier untersuchten Gebieten zwei nicht für Gewerbe geeignet sind.

(uwv)
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