Solingen Gefeuert wegen Schokoriegel

Solingen · Vor dem Arbeitsgericht klagt der Ex-Filialleiter eines Discounters gegen seine Kündigung. Grund dafür ist ein Schokoriegel.

Im Augenblick läuft bei Penny die Aktion "Frühlingserwachen". Allerdings, nachdem der Discounter 2009 den Leiter der Filiale an der Ohligser Mittelstraße feuerte, könnte es demnächst für die Kette vor dem Arbeitsgericht ein böses Erwachen geben. Denn bereits beim ersten Termin, der jetzt vor der 3. Kammer stattfand, zeichnete sich für Penny eine Niederlage ab — und gleichzeitig wurde klar, dass für die Angestellten bisweilen eher Eiszeit statt Frühling herrscht.

Dabei gleicht der Streit einem arbeitsrechtlichen Trauerspiel mit gleich mehreren Akten. An einem stressigen Tag hatte der Filialleiter nämlich zu einem Schokoriegel gegriffen, den eine Kollegin an einer Kasse liegengelassen hatte. "Das war bei uns normal, dass man sich Süßigkeiten von den Kollegen nahm", erinnerte sich der Mann nun vor dem Arbeitsgericht. Das Problem nur: Besagten Schokoriegel führt Penny im Sortiment — und so schlossen die Verantwortlichen, die die Szene auf Video aufgezeichnet hatten, haarscharf, der Filialleiter habe den Schokoriegel geklaut.

Grundrechte verletzt?

Und blieben in Person einer Bevollmächtigten auch noch bei ihrer Taktik, als der Vorsitzende Richter schon klar gemacht hatte, dass er hier nicht folgen könne. "Den Diebstahl müssen sie beweisen", forderte er die Penny-Vertreterin auf. Was diese natürlich nicht konnte, dafür aber den Vorhang zum zweiten Akt hob. "Bei uns gibt es eine Dienstanweisung, die Essen an der Kasse verbietet", versuchte sie erneut ihr Glück — und holte sich doch nur den nächsten Rüffel ab.

Denn nach Einschätzung des Gerichts sind solche Anweisungen schlicht und ergreifend ungültig. "Ihre Arbeitnehmer geben ihre Grundrechte nicht an der Supermarkt-Tür ab", beschied der Richter der Frau, die zuvor schon mit einer weiteren Argumentation Schiffbruch erlitten hatte. Denn offenbar war es bei Penny an der Mittelstraße üblich, abgelaufene Ware, die nicht mehr in die Mülltonnen passte, neben den Containern zu platzieren — von wo aus sie dann regelmäßig abgeholt wurde. Aus Penny-Sicht der nächste Regelverstoß, gehören welke Salatblätter und angeschimmeltes Brot doch immer noch der Kette. Ergo, der Filialleiter hätte eine zusätzliche Mülltonne bestellen müssen, anstatt die Ware für mehr oder weniger Bedürftige frei zugänglich abzulegen.

Was formal auch stimmt, aus Sicht des Gerichts aber kaum für eine Kündigung reicht. Zwar habe sich der Geschasste durch seine barmherzige Ader juristisch einer "Schlechterfüllung" schuldig gemacht. Aber abgesehen davon, dass "sich heutzutage wohl auch Jesus strafbar machen würde", mochte der Richter einen Schaden für die Kette nicht recht erkennen. "Sie sparten doch Geld, eine neue Tonne wäre teurer gekommen", erklärte der Vorsitzende der Penny-Bevollmächtigten, die demnächst ein weiteres Mal vor dem Arbeitsgericht erscheinen muss, da sich die Parteien nicht auf einen Vergleich zu einigen vermochten. "Die wollen mich einfach loswerden", erklärte der Ex-Filialleiter später, während der Anwalt des Discounters zu keiner Stellungnahme bereit war.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort