Solingen Für junge Ferienjobber gibt es keinen Mindestlohn

Solingen · Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Noch früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tag - zwischen 8 und 18 Uhr - in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind zum Beispiel Jobs wie Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit sowie Tätigkeiten als Einkaufshilfe oder in der Tierbetreuung. Darauf macht die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal aufmerksam.

Ab 15 Jahren dürfen Schüler maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen. Ausnahmen gelten hier nur in der Gastronomie. Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben.

Eine Sonderstellung genießen Studenten. Da sie in den allermeisten Fällen bereits 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.

Das Arbeiten am Wochenende, also an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, ist Schülern nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten. "Natürlich ist ein Ferienjob prima, um die Finanzen aufzubessern. Ein Ferienjob ist aber auch eine tolle Gelegenheit, in das Arbeitsleben reinzuschnuppern und vielleicht sogar erste Erfahrungen im künftigen Lehrberuf zu sammeln", sagt Johannes Vogel, Leiter der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal. Unter anderem biete das Jobportal "www.ferienjobs4you.de für Schüler und Studenten Informationen, Tipps, Foren und viele Jobangebote. Gesucht werden könne auch über "www.schuelerjobs.de". Dieses Portal gibt es seit 1999 und wendet sich gezielt an Schüler.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt für Schüler unter 18 Jahren übrigens nicht. Überhaupt werden für Schülerjobs meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich über die Überschreitung von Freibeträgen Gedanken machen muss. Und wer bis zu maximal 70 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Schüler und Studenten sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Bei einem Job bei Privatpersonen sollte man nachfragen, rät die Arbeitsagentur.

(red)
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