Solingen Finanzamt: Bei der Umsatzsteuer jetzt handeln

Solingen · Die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Städte, Kirchen, Universitäten, Berufskammern, Verbände und Rundfunkanstalten, ist durch den Bundesgesetzgeber ab dem kommenden Jahr grundlegend geändert worden.

Diese Rechtsänderung kann auch Körperschaften des öffentlichen Rechts betreffen, die bislang keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen mussten. Darauf macht Hans Peter Sierck, stellvertretender Leiter des Finanzamtes Solingen, aufmerksam. Eine bundesgesetzliche Übergangsregelung ermöglicht es aber allen Betroffenen, die bisherige Rechtslage bis Ende 2020 fortzuführen. Dann bleibt für die nächsten vier Jahre alles beim Alten. Dazu muss die betreffende Kommune, Organisation oder Einrichtung bis Ende dieses Jahres bei ihrem Finanzamt eine Optionserklärung abgeben. "Zwar ist bis zum Jahresende noch Zeit. Da die Neuregelungen aber sehr kompliziert sind, empfehle ich allen Körperschaften des öffentlichen Rechts, bereits jetzt zu handeln", so Sierck. Die Optionserklärung müsse bis Ende des Jahres für sämtliche von der juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübten Tätigkeiten formlos beim Finanzamt eingereicht werden.

Hintergrund der Neuregelung sind europarechtliche Vorgaben. Die Rechtsänderungen können zur Folge haben, dass einige Aktivitäten von Körperschaften des öffentlichen Rechts nun nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen - oder aber nun Umsatzsteuer anfällt.

(red)
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