Solingen Endgültig Grünes Licht für Verkaufssonntag in Ohligs

Solingen · Am Ende fand Verdi auch bei der letzten Instanz kein Gehör. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass der verkaufsoffene Sonntag am kommenden Wochenende in Ohligs wie geplant stattfinden kann - und somit die Beschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft gegen die Sonntagsöffnung der Geschäfte endgültig zurückgewiesen.

Das OVG folgte damit der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das bereits zu Beginn dieser Woche zu dem Schluss gekommen war, wonach der verkaufsoffene Sonntag zum "Frühlingserwachen" am 4. März in der Ohligser Innenstadt rechtens sei. Wie ihre Kollegen aus der Landeshauptstadt vermochten die Richter des 4. Senates am Oberverwaltungsgericht nämlich am Donnerstag nicht festzustellen, "dass die der Freigabe der Landeöffnung zugrundeliegende Rechtsverordnung der Stadt Solingen unwirksam" sei.

Im Klartext: Der OVG-Senat hält die Besucherprognose, auf deren Basis der Stadtrat den Verkaufssonntag in Ohligs beschlossen hatte, für schlüssig und belastbar. So spreche vieles dafür, dass das eigentliche "Frühlingserwachen mit Büchermarkt, Kunstmarkt und vielfältigem Rahmenprogramm" mehr Gäste anlocken werde als die geöffneten Läden im Umfeld der Veranstaltung.

Tatsächlich ist das der springende Punkt, der verkaufsoffene Sonntage nach einem höchstrichterlichen Urteil möglich macht. Verdi hat hingegen prinzipielle Vorbehalte gegen Sonntagsöffnungen, da die Gewerkschaftler fürchten, diese gingen zu Lasten der Angestellten in den Geschäften. Um vergleichbare Rechtsstreitigkeiten in Zukunft zu vermeiden, plant die NRW-Landesregierung eine neue gesetzliche Grundlage für Verkaufssonntage.

(or)
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