Solingen Drohanruf führte zu Polizei-Großeinsatz

Solingen · Betrunkener Anrufer muss einer Krankenkasse nach Zivilprozess am Landgericht 5500 Euro zahlen.

So mancher würde am Veilchendienstag gerne zurücknehmen, was er am Rosenmontag in angeheitertem Zustand gesagt hat. Doch nur selten dürfte ein Ausspruch beziehungsweise ein Telefonanruf so weitreichende Folgen haben, wie im Fall des Versicherten einer Solinger Krankenkasse.

Dem kam jetzt sein alkoholbedingter Kontrollverlust teuer zu stehen. 5500 Euro Schadenersatz muss der Mann, der aus dem Alter der Dummen-Jungen-Streiche deutlich heraus ist, an die Kasse zahlen. Das entschied gestern die 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal und blieb damit knapp 900 Euro unter der Forderung der Krankenkasse, die wegen der Drohung des Mannes am Tag nach Rosenmontag ihre Beschäftigten nach Hause geschickt hatte.

"Hier ist ein angepisster Kunde von ihnen, der ihren Drecksladen in die Luft sprengt." Diese Worte sprach der Mann am Rosenmontag 2014 kurz vor 18 Uhr auf den Anrufbeantworter seiner Krankenkasse. Gehört wurde die Drohung erst am nächsten Morgen, und gegen 11.45 Uhr war die von der Geschäftsleitung informierte Polizei erst mit einer Streifenwagenbesatzung, später mit der Kriminalpolizei und letztlich mit Sprengstoff-Spürhunden vor Ort, um die Räume abzusuchen. Dass dabei weder Kunden noch Beschäftigte im Haus sein könnten, versteht sich von selbst - und aus dem durch den Polizeieinsatz verursachten Arbeitsausfall errechnete die Krankenkasse penibel ihre Schadenersatzforderung.

Für seinen üblen Scherz hat sich der Versicherte mehrfach entschuldigt. Wenn er Rosenmontag nicht so betrunken gewesen wäre, hätte das nicht passieren können, sagte der Mann, der auch immer wieder betont hatte, wie peinlich ihm die Angelegenheit bis heute ist. Die Nummer seiner Krankenkasse sei im Handy eingespeichert gewesen, da er und seine Frau vorher mehrfach mit der Kasse zu tun gehabt hätten.

Dem gestern von Zivilrichter Klaus Jäger vorgeschlagenen Vergleich, bei dem die Forderung der Krankenkasse auf 5500 Euro reduziert wurde, stimmte der Beklagte nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt zu. Ein ebenfalls gegen ihn angestrengtes Strafverfahren wurde bereits eingestellt. Hier war dem Mann offenbar zugute gehalten worden, dass er stark betrunken war und es mit seiner Drohung offenbar zu keinem Zeitpunkt wirklich ernst gemeint hatte.

Für die Angestellten der Krankenkasse gab es am Tag nach Rosenmontag zusätzliche Freizeit, denn ab Mittag durften sie nach Hause gehen. In einer mit einem Smilie gekennzeichneten E-Mail an die Beschäftigten war zu lesen gewesen: "Nutzen Sie den sonnigen Tag erfreulicher, wir sehen uns morgen früh in alter Frische wieder".

(aki)
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