Solingen Der Verfassungsgerichtshof kippt die 2,5-Prozent-Klausel

Solingen · Zehn Parteien beziehungsweise Gruppierungen sitzen im Solinger Stadtrat. Vier davon verfügen über je einen Sitz im insgesamt 52 Sitze zählenden Kommunalparlament. Das macht die Arbeit auf der Suche nach Mehrheiten nicht einfach, zumal weitere "kleinere Parteien" über lediglich drei beziehungsweise vier Sitze verfügen. Mit Abstand die meisten Sitze haben CDU (17) und SPD (15), gefolgt von den Grünen (6). Letztere drei Parteien hatten sich im Juni 2016 zusammengetan und eine Sperrklausel von 2,5 Prozent - in Bund und Land gilt die Fünf-Prozent-Hürde - vereinbart, damit die Stadträte arbeitsfähig bleiben.

Doch der Verfassungsgerichtshof in Münster hat die 2,5 Prozent-Klausel gestern für verfassungswidrig erklärt. "Das ist sehr schade", erklärte Iris Preuß-Buchholz. Die SPD-Fraktionsvorsitzende im Solinger Stadtrat und ehemalige Landtagsabgeordnete befürchtet nun, dass die Räte noch zersplitterter werden. "Eine förderliche Arbeit ist so kaum möglich", sagte Preuß-Buchholz. Das sieht auch Carsten Voigt so. "Das macht die Arbeit im Stadtrat in Zukunft nicht leichter", sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende. Martina Zsack-Möllmann, Fraktionssprecherin der Grünen, teilt diese Meinung und ergänzte: "Mit wenigen Stimmen kann man bereits einen Sitz im Stadtrat bekommen. Aber auch das ist Demokratie - und damit muss man leben."

Das Verfassungsgericht in Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die im Grundgesetz verankerten Wahlrechtsgrundsätze auch für die kommunale Ebene gelten. Deshalb müssten alle bei Kommunalwahlen abgegebenen Stimmen die gleiche Erfolgschance haben. Diese Chancengleichheit sei mit einer Sperrklausel nicht mehr gegeben. Die Initiative "Mehr Demokratie" hatte von Beginn an vor der Wiedereinführung einer Kommunalwahl-Sperrklausel gewarnt. "Probleme wie etwa die mitunter lange Dauer von Ratssitzungen lassen sich sehr einfach mit der Geschäftsordnung lösen", erklärte die Initiative.

(RP)
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