Solingen "Bewährte Zusammenarbeit fortsetzen"

Solingen · Die Stadtverwaltung antwortet erneut auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Ausschreibung Rettungsdienst.

 Die Stadt beabsichtigt nicht, die bewährten Hilfsorganisationen aus dem Rettungsdienst zu verdrängen, indem sie ein eigenes, kommunales System aufbaut.

Die Stadt beabsichtigt nicht, die bewährten Hilfsorganisationen aus dem Rettungsdienst zu verdrängen, indem sie ein eigenes, kommunales System aufbaut.

Foto: dpa

Im Rahmen der Debatte um die Vergabeentscheidung des Solinger Haupt- und Personalausschusses am 21. Juni in Sachen Rettungsdienst sind eine Reihe von Fragen zu den Hintergründen aufgeworfen worden. Die Stadt dokumentiert seit vergangener Woche die häufig gestellten Fragen und die Antworten auf ihrer Internetseite www.solingen.de. Die folgenden Fragen und Antworten sind neu dazu gekommen, der Katalog wird aktualisiert.

Warum holt die Stadt den Rettungsdienst jetzt nicht zurück und betreibt ihn selbst ?

Die Stadt beabsichtigt nicht, die bewährten Hilfsorganisationen aus dem Rettungsdienst zu verdrängen, indem sie ein eigenes, kommunales System aufbaut. Ziel der Ausschreibung war es gerade, die bewährte Zusammenarbeit fortzusetzen. Die Stadt verfügt zurzeit weder über die personellen oder materiellen Kapazitäten noch hat sie die Standorte, die nötig wären, den Rettungsdienst in eigene Regie zu übernehmen.

Stimmt es, dass in Wuppertal die Rettungsdienstorganisationen den Rettungsdienst einvernehmlich und autonom unter sich organisieren, so dass die Stadt nicht ausschreiben muss ?

Die vier anerkannten Hilfsorganisationen Arbeiter Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst haben in Wuppertal schon vor einigen Jahren eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die der Stadt ein Angebot zum Betrieb des Rettungsdienstes unterbreitet hat. In ähnlicher Art und Weise hätten die anerkannten Hilfsorganisationen grundsätzlich auch in Solingen vorgehen können.

Warum konnte das Vergabeverfahren im Rat nicht beraten, bzw. ausgesetzt und vertagt werden, wie von der Ratsfraktion Die Linke beantragt?

Weil keine Dringlichkeit im Sinne der Gemeindeordnung gegeben war und durch die Geschäftsordnung des Rates die Zuständigkeit für diese Vergabe beim Haupt- und Personalausschuss liegt.

Warum wollte die Verwaltung keine Auskunft zur Lohnstruktur bei Malteser Hilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund geben ?

Die Lohnstruktur eines Unternehmens ist dessen Betriebsgeheimnis und wird auch der Verwaltung oder der Vergabestelle nicht mitgeteilt. Bei der Prüfung der Angebote wird sichergestellt, dass die sozialen Spielregeln der Tariftreue und der Vergabegesetze des Landes (TVgG NRW) eingehalten werden. Im vorliegenden Fall bestehen keine Bedenken, dass die Mindeststandards dieser sozialen Schutznormen nicht nur eingehalten, sondern überschritten werden.

Wurde bei der Ausschreibung die "Qualität" der Leistung zu gering gewichtet, beziehungsweise hätte es das Ergebnis beeinflusst, wenn der Anteil höher gewesen wäre?

Die Qualität der zu erbringenden Leistung ist gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem durch das Rettungsgesetz NRW. Dazu kommen noch Richtlinien und Empfehlungen unter anderem der Unfallversicherer. Diese Vorschriften gelten für alle Anbieter gleich; ihre Einhaltung wird durch die Stadt Solingen als Träger des Rettungsdienstes kontrolliert. Eine gesonderte Gewichtung der Qualität würde im Vergabeverfahren daher keinen Sinn machen. Im Betrieb eines Rettungswagens sind ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter zwingend einzusetzen, das heißt, die entsprechenden Mitarbeiter müssen diese Qualifikation erfüllen.

Wäre es rechtlich zulässig, dass die Stadt in diesem Stadium der Vergabe "vermittelnde" Gespräche mit den Bewerbern MHD und ASB führt ?

Es ist den Bewerbern unbenommen, untereinander Gespräche zu führen. Die Stadt hat dabei keine Rolle.

Ist der Katastrophenschutz nach der Vergabe an einen anderen Bewerber evtl. nicht mehr gewährleistet und werden deshalb höhere Kosten auf die Stadt zukommen?

Grundsätzlich ist die Mitwirkung ehrenamtlicher Mitarbeiter im Katastrophenschutz unabhängig von der Einbindung einer Hilfsorganisation in den städtischen Rettungsdienst. Das Land zahlt für den Katastrophenschutz und verpflichtet auch die Hilfsorganisationen. Es gibt eine bestehende Zuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen von zwei Einsatzeinheiten des Deutschen Roten Kreuzes und von einer Einsatzeinheit der Malteser. Würden sich hier Änderungen ergeben, würde durch das Land NRW eine geänderte Zuweisung erfolgen und damit wäre der Katastrophenschutz in Solingen weiterhin sichergestellt.

(red)
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