Rommerskirchen Wehrleiter muss vorläufig weitermachen

Rommerskirchen · Der Rat wird den zurückgetretenen Feuerwehrchef Thorsten Nießen am 17. März noch nicht aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Einen Nachfolger könnte es aber noch in der ersten Jahreshälfte geben.

Feuerwehrchef Thorsten Nießen muss sein Amt bis zur Wahl eines Nachfolgers weiter ausüben. Der Rat wird ihn am 17. März aus juristischen Gründen noch nicht aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Dies ist eines der Ergebnisse der jetzt im Haupt- und Finanzausschuss hinter verschlossenen Türen teilweise recht lautstark geführten Diskussion zu den Ursachen und Konsequenzen von Nießens Rücktritt.

Ein Kritikpunkt bestand darin, dass jetzt den Politikern für die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplans "der "Schwarze Peter" zugeschoben werde, wie es hieß. Dabei geht es um potenzielle Haftungsfragen für den - hypothetischen - Fall, dass ein womöglich entstandener Schaden direkt kausal auf das Nichterreichen der Schutzziele zurückgeführt werden könnte. Rechtsanwalt Andreas Berstermann machte demgegenüber deutlich, dass von Nießens Auffassung keinerlei Rechtswirkung ausgehe, was auch mit Blick auf den Rat gilt. Das Verfahren zur Ermittlung eines Nachfolgers für Thorsten Nießen ist inzwischen angelaufen. Dem Vernehmen nach hat es inzwischen ein Treffen der Verwaltung mit den Chefs der vier Löschzüge aus Rommerskirchen, Nettesheim, Evinghoven und Widdeshoven gegeben. Bereits im Februar hatte Bürgermeister Martin Mertens gesagt, dass es einige Aspiranten gebe, wobei aktuell aber wohl noch keine offiziellen Kandidaten gehandelt werden.

Sicher ist nach den Worten des Bürgermeisters allerdings, dass der Wehrleiter wie bisher aus den Reihen der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute hervorgehen wird. Mertens mag nicht ausschließen, dass die Nachfolgeregelung schon zur Jahresmitte gefunden sein könnte, wobei er auch auf die Zusammenarbeit mit Kreisfeuerwehrchef Norbert Lange setzt.

Unabhängig davon wird für das Ordnungsamt der Gemeinde eine Stelle ausgeschrieben, deren künftiger Inhaber schwerpunktmäßig für die Feuerwehr zuständig sein soll. Dabei wird es sicherlich nicht von Schaden sein, wenn Kandidaten über eine Feuerwehr-Ausbildung verfügen. Dennoch wird der neue Verwaltungsmitarbeiter nicht hauptamtlicher Feuerwehrchef werden.

Die etwa in Jüchen, Korschenbroich und anderen Kommunen praktizierte Lösung, wonach der Wehrleiter zugleich auch hauptberuflich für die Verwaltung tätig ist, wird es in der Gemeinde jedenfalls nicht geben, wie Martin Mertens auch unter Hinweis auf den Brandschutzbedarfsplan betont.

Seinen Rücktritt hatte Gemeindebrandinspektor Nießen bereits anlässlich der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplans Ende Januar angekündigt und knapp zwei Wochen später in einem Schreiben an den Bürgermeister offiziell mitgeteilt. Nießen mag den vom früheren Kölner Feuerwehrchef Stephan Neuhoff erstellten neuen Brandschutzbedarfsplan nicht mittragen. Er interpretiert Neuhoffs Darstellung so, dass der Feuerwehr die Leistungsfähigkeit abgesprochen werde, was er als Feuerwehrchef nicht mittragen mag. Wie zu erfahren war, reagierten einzelne Politiker im Haupt- und Finanzausschuss auf Nießens Aussage von der mangelnden Leistungsfähigkeit der Feuerwehr geradezu empört.

(NGZ)
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