Rommerskirchen Üppig wuchernde Hecken dürfen keine Gefahr werden

Rommerskirchen · Sonnenschein und ausgiebiger Regen waren überaus günstige Bedingungen dafür, dass in den vergangenen Monaten Hecken, Sträucher und Bäume enorm gewachsen sind. Die üppige Vegetation ist solange kein Problem, wie sie die Grenzen des privaten Grundeigentums nicht überschreitet und den öffentlichen Straßenraum tangiert.

"Im Interesse der Verkehrssicherheit ist deshalb die ständige Pflege dieser Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen notwendig", sagt Bürgermeister Martin Mertens. "Bei Bedarf ist ein entsprechender Rückschnitt vorzunehmen", verweist er auf die geltende Rechtslage. Bevor eine Hecke tatsächlich geschnitten wird, sollten sich die Grundstückseigentümer jedoch davon überzeugen, dass dort keine Vögel nisten.

Herabhängende Äste oder in den Straßenraum hineinwachsende Sträucher und Bäume können zu Behinderungen führen, die für Passanten schlichtweg unzumutbar sind. Unbeabsichtigt können sich diese Behinderungen zu regelrechten Gefährdungen entwickeln: Etwa dann, wenn der ohnehin bereits enge Gehweg noch durch hineinhängendes Geäst versperrt ist und Fußgänger den sicheren Bürgersteig verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass für aus dieser Gefahrenlage resultierende Unfälle die Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden können.

(S.M.)
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