Rommerskirchen Schüler müssen für Köln-Fahrten zahlen

Rommerskirchen · Viele Familien sind sauer über Wegfall des Übergangstarif-Tickets. Ein alternatives Schülerticket gilt nur noch für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Für die bisherige Regelung fehlte aber wohl die Vertragsgrundlage.

 Bisher gab es für Rommerskirchener, die eine weiterführende Schule in Grevenbroich besuchten, das Ü-Ticket für beide Verkehrsverbünde. Ab dem neuen Schuljahr gilt das neue Schülerticket nur noch für den VRR.

Bisher gab es für Rommerskirchener, die eine weiterführende Schule in Grevenbroich besuchten, das Ü-Ticket für beide Verkehrsverbünde. Ab dem neuen Schuljahr gilt das neue Schülerticket nur noch für den VRR.

Foto: Georg Salzburg

Das war ein gehöriger Schreck, der Julia Bergmann da in die Glieder gefahren ist. Die Mutter von zwei Kindern erhielt vor wenigen Tagen einen Brief der Busverkehr Rheinland GmbH (BVR), einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn. Darin teilte man ihr mit, dass das bisher von ihren Kindern genutzte Schülerticket im Übergangstarif (Ü-Ticket) der Verkehrsverbünde Rhein-Ruhr (VRR) und Rhein-Sieg (VRS) ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr angeboten werde. Stattdessen könne sie auf das sogenannte "Schokoticket", ausweichen, das aber nur noch für den VRR gilt. Was der BVR-Brief geflissentlich verschweigt ist der Umstand, dass der Familie das Ü-Ticket bisher "irrtümlich" ausgestellt worden war, wie Grevenbroichs Beigeordneter Michael Heesch verrät. Für das Ü-Ticket habe es keine Vertragsgrundlage gegeben.

Bisher kostete das Ü-Abo pro Kind zwölf Euro im Monat, für das Schokoticket werden regulär aber 35,30 Euro fällig. Fast 200 Prozent Preisaufschlag. "Das ist ja wohl ein Witz", so die verärgerte Julia Bergmann (Name von der Redaktion geändert). In sozialen Netzwerken machte die Nachricht über den Wegfall schnell die Runde. Viele Familien, die in Rommerskirchen wohnen und deren Kinder in Grevenbroich zur Schule gehen, sind von der Neuregelung betroffen. Allerdings stellte sich bald heraus, dass kaum jemand von ihnen die vollen 35,30 Euro zahlen muss. Denn für "Anspruchsberechtigte", so erklärt der Verkehrsverbund auf seiner Internetseite, kostet der Schoko-Ausweis nur zwölf Euro im Monat für das erste Kind, sechs Euro für das zweite Kind, und ist sogar kostenfrei für jedes weitere Kind in der Familie. Auch wer anspruchsberechtigt ist, erklärt der VRR online: Für betroffene Grundschüler muss die nächstgelegene Schule mindestens zwei Kilometer entfernt sein, in der Sekundarstufe I müssen es mindestens dreieinhalb und in der Sekundarstufe II mindestens fünf Kilometer bis zur nächsten Schule sein. In dem BVR-Schreiben fehlt allerdings ein Hinweis auf diese Möglichkeit zur Preisreduzierung.

Für die Bergmanns, deren 15-jährige Tochter zur Wevelinghovener Realschule geht und der 17-jährige Sohn nach Grevenbroich auf das Pascal-Gymnasium, treffen die Förderbedingungen zu. Anträge müssen sie über ihre jeweilige Schule stellen. Doch mit dem Schokoticket bleibt ein Wermutstropfen: Standen den Kindern mit dem Ü-Ticket bisher beide Verkehrsverbünde ohne Zusatzkosten offen, dürfen sie ab dem 1. August nur noch im VRR-Gebiet kostenlos fahren. "Das hilft nicht wirklich weiter, denn nichts ist von Rommerskirchen aus an größerer Stadt so schnell zu erreichen wie Köln", argumentiert Albert Weinert, dessen beide Kinder ebenfalls von der Neuregelung betroffen sind und regelmäßig in die nahe Domstadt fahren. Für diese Fahrten werden zukünftig 5,10 Euro pro Strecke (ab 15 Jahren) fällig. Sechs- bis 14-Jährige zahlen 2,50 Euro.

Dass das Ü-Ticket nicht mehr angeboten wird, erklärt der BVR in seinem Brief an die Eltern damit, dass kein neuer Vertrag mit dem Schulträger zustande gekommen sei. Genau genommen aber, so erläutert Michael Heesch, wurde das Ü-Ticket in Grevenbroich bisher irrtümlich an die Rommerskirchener ausgegeben. Denn sie müssen für ihren Schulbesuch die Verkehrsverbundsgrenze ja gar nicht überqueren. Das "Schokoticket erfüllt alle Voraussetzungen der Schülerfahrtkostenverordnung", so Heesch. Alles darüber hinaus, also auch Fahrten in das VRS-Gebiet, müsste durch einen Sondervertrag mit dem VRS geregelt werden, der gar nicht abgeschlossen wurde. So gesehen hatten die Rommerskirchener bisher einfach Glück, dass der Irrtum nicht schon früher aufgefallen ist.

(NGZ)
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