Rommerskirchen Rewe-Räuber muss für vier Jahre und neun Monate in Haft

Rommerskirchen · Die Erste Strafkammer in Mönchengladbach glaubte dem Mann nicht, dass er bei dem Überfall in Rommerskirchen nur Fahrer war.

Wegen schwerer räuberischer Erpressung hat die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern nach einem wochenlangen Prozess einen 22-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Vergeblich hatte der Wesselinger immer wieder beteuert, bei dem Rewe-Raub in Rommerskirchen im April 2015 nur die Rolle des Fahrers übernommen zu haben.

Doch der Kammervorsitzende Helmut Hinz, der in der Urteilsbegründung noch einmal auf den Fall einging, erklärte gestern: "Wir sind überzeugt, dass es der Angeklagte selbst war, der am Tattag einer Rewe-Filialleiterin auf dem Weg zur Bank aufgelauert, sie mit einer schwarzen Pistole bedroht und zur Herausgabe des Geldes gezwungen hat." - "Einnahmen her, sonst schieße ich", soll der Täter gerufen haben. Daraufhin habe ihm das Opfer den braunen Stoffbeutel mit den Wochenendeinnahmen von 50.480 Euro übergeben. Der Angeklagte hatte im Prozess immer wieder beteuert, er sei nur der Fahrer in einem gemieteten Wagen gewesen. Ein Komplize, den er bereits seit der Schulzeit kannte, sei der Haupttäter gewesen. Der Schulfreund hatte die Aussage verweigert. Er müsse sich nicht selbst belasten. Tatsächlich hatte das Opfer des Überfalles den Schulfreund bei einer Gegenüberstellung als Täter ausgeschlossen, den Angeklagten hingegen belastet: "Der könnte es gewesen sein."

Ein Zeuge, der offenbar als einziger von den jungen Männern einen Führerschein besaß, hatte damals für die Täter zwei Mal ein Auto angemietet. Doch der 31-Jährige war dem Gerichtssaal zunächst fern geblieben. Er musste von Polizeibeamten gebracht werden. Der Zeuge entschuldigte sich ungerührt: "Ich hatte weder Geld noch ein Fahrzeug, um zum Gericht zu kommen."

Tippgeber soll ein Angestellter des Rewe-Marktes gewesen sein. Sowohl der Angeklagte, als auch der die Aussage bestreitende Schulfreund sollen diesem Tippgeber mit Fragen nach der Höhe der zu erwartenden Beute und danach, wie der Geldtransport geschützt werde, zugesetzt haben. Der Angeklagte soll die Hälfte der Beute von gut 50.000 Euro erhalten haben. Auch die Staatsanwältin war am Ende überzeugt, dass der Wesselinger der Haupttäter gewesen war, und hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert.

Letztendlich verurteilte das Gericht den Angeklagten zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Weil der Wesselinger bereits eine Jugendstrafe verbüßt, hieß es für den 22-Jährigen am Ende des Prozesses "Haftfortdauer".

(NGZ)
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