Rommerskirchen Mittagessen in Kita und OGS im Januar kostenlos

Rommerskirchen · Bei den Beiträgen in den Kindergärten und im Offenen Ganztag hat die Gemeinde einen Überschuss erzielt. Im Januar 2018 will sie daher auf den Beitrag verzichten. Dennoch bleibt Kritik an Pauschalbeiträgen.

 Grundschüler in der OGS Frixheim: Im Januar 2018 brauchen die Eltern voraussichtlich keine Gebühr für das Mittagessen zahlen.

Grundschüler in der OGS Frixheim: Im Januar 2018 brauchen die Eltern voraussichtlich keine Gebühr für das Mittagessen zahlen.

Foto: Lothar Berns

Seit Jahresbeginn gilt die Richtlinie für die Erhebung von Beiträgen fürs Mittagessen in den Kindergärten und der OGS. Schon als sie Ende 2016 beschlossen wurde, trug der Rat der von manchen Eltern geäußerten Kritik Rechnung: Nach einem Jahr, mithin jetzt, sollte noch einmal über die Regelung nachgedacht werden.

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, aus gutem Grund: Der in der Satzung festgelegte Pauschalbetrag war nämlich zu hoch angesetzt, folglich hat die Gemeinde einen Überschuss erzielt. Die zuviel gezahlten Beiträge will sie den Eltern nun dadurch zurückerstatten, dass sie im Januar 2018 auf die Erhebung des Beitrags verzichtet. Eine entsprechende Beschlussempfehlung liegt heute Abend dem Bildungsausschuss vor, wobei eine Mehrheit hierfür als sicher gelten kann.

In den vergangenen Tagen ist auch die - wohl nie ganz verstummte - Kritik an der bisherigen Pauschal-Regelung in den sozialen Medien wieder laut geworden. Was nicht zuletzt für die Facebook-Gruppe "Die Buschtrommel" gilt.

Dort erneuert Eva Wilde aus Butzheim die Kritik an der Pauschalregelung. Sie nennt etwa das Beispiel eines Kindes, das absehbar 2018 drei Wochen lang fehlen wird, und für das dennoch kein Ausnahmetatbestand vorgesehen ist. "Warum bitteschön, soll man 15(!) Mahlzeiten bezahlen, die man definitiv nicht in Anspruch nehmen wird und vor allem, wenn man dies frühzeitig (in diesem Fall drei Monate vorher) meldet?", hat Eva Wilde kürzlich gepostet.

Ungeachtet des inzwischen bekanntgegebenen Verzichts der Gemeinde auf den Beitrag im kommenden Januar wäre ihr nach wie vor eine Richtlinie lieber, "die flexibler ist", und Einzelfällen Rechnung tragen kann, bekräftigte sie gestern gegenüber der NGZ ihren Standpunkt. Die voraussichtliche Neuerung der bisherigen Richtlinie enthält neben dem einmaligen Verzicht auf Erhebung der Gebühr auch zwei weitere Punkte. Der Monatsbeitrag soll 2018 von 46 auf 42 Euro gesenkt werden. Hinzu kommt eine ausschließlich für die Kindergärten, nicht aber für die Offene Ganztagsschule geltende Flexibilisierung, die zwar nicht unvorhergesehene Änderungen, wohl aber beispielsweise die Teilzeitarbeit von Eltern berücksichtigt: Es soll eine Beitragsstufe für eine Fünf-Tage-Woche und eine Beitragsstufe für eine Drei-Tage-Woche geben. Im ersten Fall soll die Gebühr bei 42 Euro liegen und bei einer Drei-Tage-Woche 26 Euro betragen. Bei Kindern, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, kann die Gebühr auf 21 beziehungsweise zwölf Euro im Monat reduziert werden.

Der Pauschalbetrag bemisst täglich 2,10 Euro für ein Essen und wird auf der Basis von 20 pro Monat eingenommenen Mahlzeiten berechnet. Kritik richtet sich zudem dagegen, dass dieses Essensgeld auch während der Schließung der Kitas während der Ferien oder an Feiertagen erhoben wird. Die Gemeinde hält dem entgegen, dass dies bereits bei der Ermittlung des genannten Werts von 20 Tagen berücksichtigt worden sei.

(NGZ)
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