Rommerskirchen Mertens will dem Kreis den Rücken kehren

Rommerskirchen · Gemeindeverwaltung will bei Straßenverkehr und Bauordnung zukünftig mit Nachbarkommunen zusammenarbeiten und sich so von der Abhängigkeit des Rhein-Kreises lösen. Neues Gutachten sieht Spielraum für Kooperationen.

Der Gemeindeverwaltung ist die Abhängigkeit vom Rhein-Kreis Neuss in Bezug auf die Straßenverkehrsregelung schon lange ein Dorn im Auge. Immer wieder gerät Bürgermeister Martin Mertens mit der Kreisverwaltung aneinander. Ein Beispiel: die lange geplante Ampel an der Kreuzung der B 59 mit der K 26 zwischen Sinsteden und Allrath . "Der Kreis hat die Errichtung der Ampel grundlos verzögert", regt sich Mertens auf.

Daher plant er jetzt einen besonderen Coup: Zukünftig will er bei Straßenbeschilderung und Bauordnung mit einer Nachbarkommune zusammenarbeiten, statt sich weiter mit dem Kreis herumzuschlagen. "Ich bin überzeugt, dass wir dann viel effektiver arbeiten könnten", so Mertens. Die Aufgaben selbst übernehmen darf Rommerskirchen nicht, weil es mit 14.000 Einwohnern zu klein ist. Das können nur mittlere kreisangehörige Städte mit mindestens 20.000 Einwohnern. Bisher war man in der Verwaltung davon ausgegangen, dass nur der Kreis diese Aufgaben wahrnehmen dürfe. Doch ein von Mertens beim Städte- und Gemeindebund in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Gemeinde stattdessen auch mit Nachbarkommunen zusammenarbeiten kann.

Erste Gespräche mit Bürgermeistern anderer Städte im Rhein-Kreis über mögliche Kooperationen haben bereits stattgefunden. "Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Partner finden werden", so Mertens.

Für den Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Hans Jürgen Petrauschke, kommt das Ansinnen von Mertens völlig überraschend. Er hält es auch nicht für erfolgversprechend: "Rommerskirchen ist gar nicht zuständig für diese beiden Aufgabengebiete. Deshalb können sie diese auch nicht an andere abgeben." Petrauschke ist überzeugt: "Nur der Kreis kann entsprechende Kooperationen mit anderen Kommunen für die Gemeinde Rommerskirchen vereinbaren, aber nicht die Gemeinde selbst."

Das Rechtsgutachten jedoch kommt zu einem gegenteiligen Schluss: "Nach § 3 Abs. 5 GO NRW kann eine Gemeinde zur Effizienzsteigerung mit einer benachbarten Gemeinde gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vereinbaren, dass ihr gemäß § 3 Abs. 2 übertragene Aufgaben von der benachbarten Gemeinde übernommen oder für sie durchgeführt werden."

Und besonders pikant: Die Gemeinde braucht kein "Einvernehmen" mit dem abgebenden Kreis herzustellen, sondern muss nur dessen "Benehmen" einholen. Dass heißt, der Kreis kann laut Gutachten kein Vetorecht geltend machen.

Als Präzedenzfall dient in dem Papier die Stadt Zülpich, die bereits seit 2009 im Bereich der Bauaufsicht mit der Nachbarstadt Mechernich im Kreis Euskirchen zusammenarbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat. "Unsere Kooperation hat nur Vorteile gebracht", bestätigt der Zülpicher Abteilungsleiter für Planen und Bauen, Christoph Hartmann auf Anfrage.

Zurzeit erledigt der Rhein-Kreis Neuss die Bauaufsicht nur für die beiden Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen. Alle anderen Kommunen erledigen diese Aufgabe selber. Sollte Jüchen nun, wie geplant, demnächst Stadtrechte erhalten und die Bauaufsicht ebenfalls dem Kreis entziehen und an eine Nachbarkommune übertragen, stünde die Bauaufsicht der Kreisverwaltung plötzlich ohne Aufgaben da. Auch in Jüchen laufen laut Mertens bereits entsprechende Planungen.

(NGZ)
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