Rommerskirchen Illegale Jagd soll Kinder gefährdet haben

Rommerskirchen · Eine illegale Jagdgesellschaft sorgt am Niederrhein für Aufregung. Zeugen wollen beobachtet haben, wie in unmittelbarer Nähe eines Reiterhofs und einer Bundesstraße auf Tiere geschossen wurde. Auch Kinder sollen dabei in Gefahr gewesen sein.

 Die Idylle am Neu-Hövelerhof wurde nach Angaben von Zeugen durch schießende Jäger gestört, die sogar Kinder gefährdet haben sollen.

Die Idylle am Neu-Hövelerhof wurde nach Angaben von Zeugen durch schießende Jäger gestört, die sogar Kinder gefährdet haben sollen.

Foto: bsen

Schüsse in unmittelbarer Nähe von Kindern

Demnach sei die Jagdgesellschaft sonntags verbotenerweise unterwegs gewesen. Der Reitbetrieb auf dem Neu-Hövelerhof sei an diesem Tag hoch gewesen, was auch für die benachbarten Waldwege gelte. Die Zeugen sprechen übereinstimmend von "einem regen Schusswechsel", der "unmittelbar am Neu-Hövelerhof" erfolgt sei, wo zu diesem Zeitpunkt "Kinder zwischen sechs und 14 Jahren in einer offenen Reithalle Reitunterricht bekamen".

Die zum Teil nur 40 Meter von den schießenden Jägern entfernten Kinder seien einer "extremen Gefahr" ausgesetzt worden. Die laut Landesjagdgesetz an Sonn- und Feiertagen verbotene Gesellschaftsjagd sei nicht bei der Polizei angemeldet gewesen, "wie es bei Jagden direkt an Bundes- und Landstraßen üblich wäre", erklären zwei mit der Materie vertraute Zeugen.

Auch habe es auf der viel befahrenen B 477 keine Hinweisschilder gegeben, ebenso wenig wie auf den von reitenden Kindern, aber auch Joggern, Wanderern und Radfahrern stark genutzten öffentlichen Feldwegen, lautet ein weiterer Vorwurf. Zudem hätten den Augenzeugen zufolge die meisten an der Jagd Beteiligten nicht die vom Landesjagdgesetz geforderte Warnbekleidung getragen, Zwei der drei Beobachter sprechen davon, dass sich eine solche sonntägliche Jagd in der Nähe von Neu-Hövelerhof und B 477 schon vor einem Jahr in ähnlicher Weise abgespielt habe. Namen der beteiligten Jäger mögen die Zeugen nicht nennen.

Die Vorwürfe und der beschriebene Hergang sind Hubertus Velder, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kreisjägerschaft, nicht bekannt. Sehr wohl kann sich Velder jedoch zu den angesprochenen Rechtsfragen äußern. Um eine Jagdgesellschaft handelt es sich nach seinen Worten dann, wenn mehr als vier Jäger beteiligt sind. "Keine Jagd muss angemeldet werden", so Velder, der indes zugleich auf die Ausnahmeregelung verweist, wonach Jagdgesellschaften an Sonn- und Feiertagen untersagt sind. In der Tat sei bei Jagdgesellschaften Warnbekleidung nötig. Ob das Anbringen von Hinweisschildern erforderlich sei, mache das Gesetz von der konkreten Situation abhängig, die Hubertus Velder mangels Kenntnis des konkreten Sachverhalts nicht beurteilen mag. Behörden haben die drei Zeugen ungeachtet einer entsprechenden Ankündigung noch nicht eingeschaltet.

(NGZ)
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