Rommerskirchen Grundstücksspekulation wird erschwert

Rommerskirchen · Wer eine Zweitwohnung in der Gemeinde besitzt, kann erst nach zwei Jahren beim Kauf eines Grundstücks mitmischen.

Rommerskirchen: Grundstücksspekulation wird erschwert
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Für potenzielle Grundstückskäufer ist es eine wichtige Entscheidung, die der Rat am kommenden Donnerstag treffen wird. Bei der geplanten Änderung der Vergabegrundsätze wollen die Politiker unter anderem die Position bereits in der Gemeinde lebender Einwohner stärken, die sich für ein Grundstück interessieren.

"Rommerskirchen ist eine der wenigen Wachstumskommunen. Die Nachfrage nach Wohnraum in Ein- und Mehrfamilienhäusern ist sehr groß. Die Vermarktung von Wohnbauflächen ist jedoch häufig um ein Mehrfaches überzeichnet", sagt Bürgermeister Martin Mertens. "Wir haben hierauf reagiert und wollen die Vergaberichtlinien den Anforderungen der Realität anpassen", so der Rathauschef.

Nach den Worten von Planungsamtsleiter Carsten Friedrich dient die Überarbeitung der Vergaberichtlinien "nicht nur der Beseitigung unklarer Formulierungen, sondern schafft für die Zukunft auch klare Regeln für Investoren im Wohnungsbau". Die Gemeinde will künftig zwar nicht ausschließen, dass Grundstücksmakler oder Bauträger Grundstücke allein mit dem Ziel erwerben, sie weiterzuverkaufen. Gleichwohl sollte dies nach Auffassung der Verwaltung nur in Ausnahmefällen möglich sein. Dabei müssten der Liegenschaftsausschuss und der Rat beteiligt werden, heißt es.

Auch bei den Zweitwohnsitzen gibt es Neuerungen: Sich kurz vor dem Verkaufsstart in der Gemeinde niederzulassen, wird künftig nichts mehr nutzen. Wer in Rommerskirchen eine Zweitwohnung hat und sich für ein neues Baugrundstück interessiert, muss künftig "mindestens zwei Jahre vor dem Verkaufsstart" in der Gemeinde gemeldet sein, wie es in dem entsprechenden Passus heißt, den der Rat nun verbindlich in die neuen Richtlinien einfügen soll. Um der Grundstücksspekulation vorzubeugen, galt bis 2011 sogar die Regelung, wonach "Häuslebauer" auch tatsächlich in ihren Häusern wohnen mussten.

Komplett aus den Vergaberichtlinien gestrichen wird das vor fünf Jahren eingeführte Optionsverfahren. Seither wurde es nur zwei Mal angewendet. Für das Baudezernat hat sich gezeigt, dass der erwartete Nutzen gering war. Hinzu komme der große zeitliche Aufwand durch mehrfache Beratungsgespräche. Von der Option bis hin zur Reservierung hätten sich teilweise lange Wartezeiten ergeben, heißt es aus dem Baudezernat. Die Option war eine der gleichfalls noch nicht rechtsverbindlichen Reservierung vorgeschaltete Möglichkeit, sich gleichsam niedrigschwellig in den Prozess des Grundstückskaufs zu begeben.

Künftig beginnt der gleich mit der Reservierung eines neuen Baugrundstücks. Die dauert nach einem vorangegangenen Beratungsgespräch zwei Wochen und ist für den Interessenten kostenfrei und unverbindlich. Neu ist in den geänderten Richtlinien auch die Bestimmung, wonach ein gekauftes Grundstück binnen drei Jahren nach Übergang des Besitzes fertig bebaut sein muss.

(NGZ)
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