Rommerskirchen Gemeinde: Bürgersteige sollen wöchentlich gefegt werden

Rommerskirchen · Gerade in der Herbstzeit können sich Gehwege durch herabgefallenes Laub in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. In diesen Zusammenhang macht die Gemeindeverwaltung darauf aufmerksam, dass die Reinigung der Gehwege eigens in der "Satzung über die Reinigung, öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" geregelt wird.

Danach ist für die Reinigung der Gehwege der Eigentümer der an sie grenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke zuständig. Wörtlich heißt es hierzu in der Satzung: "Innerhalb der geschlossenen Ortslagen des Gemeindegebietes sind alle Gehwege mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Zu reinigen sind die Gehwege in voller Breite einschließlich der Oberflächen der Bordsteine."

Wenngleich Schneefall in hiesigen Gefilden eher selten ist, sind der Satzung zufolge auch hier die Anwohner in der Pflicht und müssen Schnee kehren und gegebenenfalls auch schippen. Zuwiderhandlungen sind nicht selten und führen in der Winterzeit häufig zu Beschwerden. Der entsprechende Passus lautet: "In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen."

(S.M.)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort