Rommerskirchen Die OGS-Gebühren werden neu gestaffelt

Rommerskirchen · Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 15 000 Euro werden von Beitragszahlungen befreit.

 Fußball ist Teil der OGS-Betreuung in der der Gillbachschule.

Fußball ist Teil der OGS-Betreuung in der der Gillbachschule.

Foto: LH

Ab 1. August gilt für die Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule eine neue Beitragsregelung. Die hat der Rat einstimmig beschlossen.

Leitmotiv des Rats war eine gerechtere Staffelung der Gebühren. Die Verwaltung verspricht sich hiervon zudem Mehreinnahmen in Höhe von rund 60 000 Euro im Jahr. Das Geld soll durch eine stetige Steigerung bei den Einkommensgruppen ab 50 000 Euro zusammen kommen. Bislang lag der ab einem Jahreseinkommen über 25 000 Euro zu zahlende Höchstbetrag bei 70 Euro, künftig wird er stufenweise auf letztlich bis zu 120 Euro steigen.

Vorgesehen ist ab dem Sommer eine Entlastung von Familien mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis zu 50 000 Euro. Neu: Familien, die nur ein jährliches Einkommen haben, das unter 15 000 Euro bleibt, sollen von der monatlichen Beitragszahlung ganz befreit werden. Bis zu einem Einkommen von 25 000 Euro sind für das erste Kind 35 und für das zweite Kind 17,50 Euro im Monat zu zahlen. Für ein etwaiges drittes Geschwisterkind ist in allen Einkommensstufen kein Beitrag vorgesehen.

Bei einem Jahreseinkommen von 37 000 Euro sind für das erste Kind 60 und für das zweite 30 Euro zu berappen. Bis 50 000 Euro liegt der Betrag bei 80 Euro fürs erste und 40 für das zweite Kind. Bis zu einem Jahreseinkommen von 62 000 Euro beträgt der Obolus der Eltern für ihr erstes Kind 80 und für das zweite 40 Euro. 100, beziehungsweise für ein zweites Kind 50 Euro sind zu zahlen, wenn das Einkommen der Eltern bis 74 000 Euro beträgt. Bis 86 000 Euro liegt der Betrag bei 110 sowie 55 Euro. Eltern, die über 120 000 Euro im Jahr verdienen, müssen einen Beitrag von 120 Euro entrichten und für ein etwaiges Geschwisterkind noch einmal 60 Euro.

Die Mehreinnahmen sollen der Qualitätssteigerung im Betreuungsangebot des Offenen Ganztags dienen. Probleme hatte hiermit zunächst die CDU, die dies der Satzung nicht entnehmen konnte. Nachdem die Bauchschmerzen der Union im Haupt- und Finanzausschuss noch einmal kurz zur Sprache gekommen waren, gab es im Rat dann offensichtlich keinen Diskussionsbedarf mehr, so dass das letztlich doch einstimmige Votum gesichert war.

(S.M.)
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