Rommerskirchen Der Gemeinderat erhöht die Grundsteuern für 2016

Rommerskirchen · Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Rommerskirchen wird im kommenden Jahr um 15 Prozentpunkte auf 285 Punkte erhöht. Die Grundsteuer B für (Wohn-)Grundstücke steigt gleichfalls um 15 Punkte auf 465 von Hundert. Die Gewerbesteuer bleibt mit 450 von Hundert unverändert. Dies hat gestern Abend der Rat mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, Dagegen votierten die CDU und die UWG.

 Die gestern vom Rat beschlossene Steuererhöhung soll dazu beitragen, Steigerungen bei Kreisumlage und Personalkosten aufzufangen.

Die gestern vom Rat beschlossene Steuererhöhung soll dazu beitragen, Steigerungen bei Kreisumlage und Personalkosten aufzufangen.

Foto: LH

Die Steuererhöhung soll ihren Teil dazu beitragen, die Erhöhung der Kreisumlage um 558.000 Euro, aber auch die Steigerung der Personalkosten von knapp 500.000 Euro aufzufangen. Den Etatentwurf für 2016 hatten gestern Bürgermeister Martin Mertens und Kämmerer Bernd Sauer im Rat eingebracht. Das ausgeglichene Zahlenwerk sieht Erträge und Aufwendungen in Höhe von jeweils 32,9 Millionen Euro vor. Der Fehlbetrag von knapp 380.000 Euro wird unter anderem durch einen Griff in die Rücklage ausgeglichen.

"Uns fehlen belastbare Daten und Informationen, auf deren Grundlage eine Entscheidung über eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu verantworten wäre", begründete CDU-Fraktionschef Michael Willmann die Ablehnung der Union. "Wer sich über die Erhöhung der Kreisumlage beschwert, darf andererseits nicht verkennen, dass der Rhein-Kreis Neuss vom Land NRW deutlich geringere Zuweisungen erhält", so Willmann.

Die Steuererhöhung ist nach Auffassung von SPD-Fraktionschef Ralf Steinbach ein Beitrag dazu, "dass die Gemeinde finanziell handlungsfähig bleibt." Geriete Rommerskirchen wie viele seiner Nachbarn in die Haushaltssicherung, "wäre es vorbei mit der Finanzierung von Vereinen und Ehrenamt und den umfangreichen Angeboten für Familien und Senioren", sagte Steinbach.

(S.M.)
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