Alpen Uneinsichtig: Haft für Traktorfahrer

Alpen · Ein Landwirt aus Alpen hatte gedroht, eine Frau mit dem Traktor zu überfahren. Das leugnete er zwar, aber das Gericht glaubte der Frau. Der 27-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten und zwei Wochen verurteilt.

Damit kam er besser weg, als in erster Instanz beim Rheinberger Amtsgericht, das eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung verhängt hatte. Auch den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz - der Angeklagte hatte trotz einstweiliger Verfügung seine Ex-Freundin per Handy kontaktiert und sie übel beleidigt - sah das Gericht als erwiesen an. Anders als das Amtsgericht konnte die Berufungskammer allerdings nicht sicher feststellen, dass der Mann auch handgreiflich geworden ist. Zuvor war er bereits vier Mal wegen Übergriffen der ExFreundin verurteilt worden. Das war ihm keine Warnung. Schon nach kurzer Zeit bedrohte er eine Freundin seiner Ex. "Ich überfahr' dich mit dem Trecker, du fette Kuh!", hatte er wütend ins Telefon gebrüllt.

Sie sei zwar schon oft von dem Mann beleidigt worden, das aber ging zu weit, sagte die 25-Jährige aus Sonsbeck. Er habe sie am Telefon richtig angeschrien, so dass es andere hören konnten. "Der ist immer so, wenn er hilflos ist", zeigte sie gewisses Verständnis. Es ging um den begleiteten Umgang mit seinem Sohn. Die Sonsbeckerin habe ihn begleiten und den Mitarbeitern des Kinderschutzbundes sagen sollen, dass der Mann ein guter Vater sei. Das habe sie nicht gemacht.

Die Mutter des Kindes ist ihre Freundin. Die 27-Jährige wusste wenig Gutes zu berichten. Nach der Trennung habe er sie immer wieder belästigt. Im August 2014 habe er ihr am Xantener Bahnhof mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er habe ihr mehrere Schläge mit der flachen Hand verpasst, sei wieder in sein Auto gestiegen und weggefahren.

Es sei nicht so, dass die Aussage der 27-Jährigen unglaubwürdig sei, sagte der Richter. Es sei aber nicht leicht gewesen, eine zweifelsfreie Entscheidung zu treffen. Drei Freundinnen des Angeklagten hatten ihm ein Alibi gegeben. Zeugen für die Schläge gab es nicht.

(bil)
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