Rheinberg Underberg begrüßt das Urteil

Rheinberg · Die Underberg KG begrüßt das am Dienstag ergangene Urteil zum einstweiligen Verfügungsverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Demnach darf das Unternehmen sämtliche mit dem Produkt Underberg verbundenen Auslobungen – wie z.B. "Underberg weltweit im Dienste des Wohlbefindens" –, die Gegenstand des Verfahrens waren, vorerst weiterhin verwenden.

Die Underberg KG begrüßt das am Dienstag ergangene Urteil zum einstweiligen Verfügungsverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Demnach darf das Unternehmen sämtliche mit dem Produkt Underberg verbundenen Auslobungen — wie z.B. "Underberg weltweit im Dienste des Wohlbefindens" —, die Gegenstand des Verfahrens waren, vorerst weiterhin verwenden.

Das Gericht war zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei den Angaben um traditionelle und bekannte Werbung handele. Eine grundsätzliche Klärung kann nach Meinung der Richter allerdings nur durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen.

"Wir sehen uns in der Position bestätigt, dass es sich bei unseren traditionellen Auslobungen keinesfalls um gesundheitsbezogene Aussagen handelt", erklärte Dr. Hubertine Underberg-Ruder, Verwaltungsratspräsidentin der Underberg-Gruppe. "Underberg ist der Rheinberger Kräuter, dessen wohltuende Wirkung seit mehr als 160 Jahren bekannt ist."

Keine ausufernde Interpretation

Vor dem Hintergrund der europäischen Health-Claims-Verordnung hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, der am 9. Februar 2010 beim Oberlandesgericht Düsseldorf mündlich verhandelt wurde. Das Unternehmen verwahrt sich gegen eine "ausufernde" Interpretation der Health-Claims-Verordnung.

"Bei Underberg sprechen wir von seiner wohltuenden und verdauungsfördernden Wirkung — mitnichten treffen wir damit eine gesundheitsbezogene Aussage", stellt Dr. Hubertine Underberg-Ruder klar. "Underberg ist ein Kräuter-Digestif — kein Kräuter-Likör, kein Kräuter-Bitter, kein Arzneimittel, und das wissen die Verbraucher."

Bis heute sei von der EU-Kommission keine Durchführungsverordnung insbesondere zu traditionellen Bezeichnungen erlassen worden. Auch habe es außerhalb von Deutschland bislang keinerlei Beanstandungen gegeben. Denn dort wird der aus dem Französischen (digestif/-ve = "Verdauungs-") stammende Begriff "Digestif" ganz selbstverständlich als Bezeichnung für ein alkoholhaltiges Getränk verwendet, das nach dem Essen zur guten Verdauung konsumiert wird.

"Anerkannter Digestif"

Seine verdauungsfördernden Eigenschaften als anerkannter Digestif verdankt Underberg seinem besonders ausgewogenen Verhältnis von wertvollen Kräuterwirkstoffen und hochwertigem Alkohol nach geheimer Rezeptur der Familie Underberg.

(RP)
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