Rheinberg St.-Martinskomitee sendet seine Sammler von Haus zu Haus

Rheinberg · Ab sofort sind sie wieder unterwegs: die Sammler, die von Haustür zu Haustür gehen und um Spenden für St. Martin bitten. Auch Geschäftsleute in Rheinberg sind angesprochen, die Arbeit des Martins-Komitees finanziell zu unterstützen. Der Erlös hilft dabei, die vor mehr als 110 Jahren begründete Martins-Tradition in der Stadt lebendig zu erhalten.

"Sie erinnern sich gewiss, wie Sie sich selbst als Kind über die Martinstüte oder über einen Preis beim Fackelwettbewerb gefreut haben", wendet sich Peter Maaß als Präsident des Martinskomitees an die Rheinberger. Sein Appell: "Bitte geben Sie Ihre damalige Freude an die heutigen Kinder weiter und ermöglichen Sie so dem Martinskomitee, seine Arbeit fortzuführen. Unsere Sammler können sich mit einem Ausweis legitimieren, und ich bitte Sie sehr herzlich, sie freundlich aufzunehmen."

Zu diesem Engagement gehört auch in diesem Jahr wieder die Organisation der beiden Martinszüge am Annaberg am Samstag, 14. November, ab 17.30 Uhr und in der Stadtmitte am Sonntag, 15. November, ab 17.30 Uhr. Dem Zug in der Stadtmitte folgt eine Abschlussveranstaltung in der Stadthalle mit Siegerehrung im Fackelwettbewerb, mit Rechenschaftsbericht des Martinskomitees und mit einer großen Tombola; diese wird aus dem Losverkauf während der Veranstaltung und von Spendenpreisen finanziert. Eingeladen sind alle, die dem Martinskomitee helfen, insbesondere die Sammler sowie alle, die an der Arbeit des Martinskomitees interessiert sind.

Die Martinstüten werden sowohl am Annaberg als auch in der Stadtmitte nach den Zügen am 14. beziehungsweise am 15. November an Kinder zwischen zwei und zehn Jahren - das heißt, so lange die Kinder grundschulpflichtig sind - ausgegeben. Die Berechtigungskärtchen werden von den Sammlern während der nun beginnenden Spendensammlung ausgegeben; wenn darüber hinaus weitere Berechtigungskarten gewünscht werden, bittet das Martinskomitee um eine Spende.

Martinstüten bekommen außerdem Senioren ab dem 80. Lebensjahr sowie Menschen mit Behinderungen von mehr als 80 Prozent, sofern sie nicht in einer Senioren-, Beschützenden- oder Pflegeeinrichtung leben.

(RP)
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