Rheinberg Rheinberger schlug 13-Jährigen: 900 Euro Geldstrafe

Rheinberg · Ein Mann aus Rheinberg muss wegen Körperverletzung 900 Euro zahlen. Das Klever Landgericht hat damit gestern ein Urteil des Rheinberger Amtsgerichts bestätigt. Der 32-Jährige hatte die Tat abgestritten und die nächste Instanz angerufen. Auch die Berufungskammer sah es als erwiesen an, dass der Mann vor einem Jahr einem 13-Jährigen in der Obdachlosenunterkunft in Rheinberg an der Berkevoortshofstraße einen Fausthieb ins Gesicht verpasst hatte.

Der Richter bekam gleich mehrere unterschiedliche Antworten darauf, was der Schüler in der Unterkunft wollte. Er selber gab an, er habe einen der Bewohner am Rheinberger Bahnhof kennengelernt und sei von ihm eingeladen worden. Man habe sich nett unterhalten. "Wir haben uns halt verstanden", fügte er hinzu.

Der Angeklagte dagegen berichtete, dass der Schüler den Mitbewohner regelmäßig besuchte und ihm "Gras" gebracht habe. Der 54-Jährige wurde aus der Haft vorgeführt und als Zeuge gehört. Er könne sich nicht gut erinnern, sagte er. Er wisse aber noch, dass er den Jungen am Bahnhof kennengelernt habe. Der habe ihm erzählt, er sei "zu Hause rausgeflogen".

Eines Tages habe er vor der Obdachlosenunterkunft gestanden und gefragt, ob er dort wohnen könne. Er habe ihn allerdings weggeschickt. Zwei Tage später sei der Junge zurückgekehrt und habe sein Fahrrad abgeholt. Irgendwelches "Palaver" habe er nicht mitbekommen. Vom Richter nach Drogen befragt, sagte der 54-Jährige, der Schüler habe bei dem Treffen am Bahnhof etwas dabei gehabt und ihn eingeladen.

Der Schüler bestritt, mehr als einmal in der Unterkunft gewesen zu sein. Er verstehe nicht, warum er geschlagen worden sei. Der 32-Jährige habe ihn auf sein Fahrrad angesprochen und behauptet, es sei gestohlen. Dann habe er das Rad festgehalten und ihm einen Faustschlag versetzt. Ein Polizist hielt den Schüler für glaubwürdig: "Er weinte, war völlig verunsichert und stark beeindruckt von dem Erlebnis." Er habe sich gewundert, dass der Junge sich dort aufhielt.

Der habe von einem spontanen Besuch gesprochen. Der Angeklagte beteuerte, dass er nicht zugeschlagen habe. Er habe den Mitbewohner gebeten, den Jungen wegzuschicken. Mehr sei nicht gewesen.

(bil)
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