Rheinberg Rheinberg sucht Schöffen für neue Amtsperiode

Rheinberg · Bis zum 23. März können sich Freiwillige mit den entsprechenden Voraussetzungen bewerben.

Im Sommer steht wieder die Wahl der ehrenamtlichen Richter, der Schöffen, statt. Die Stadt Rheinberg sucht für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 interessierte Bürger, die das Amt wahrnehmen möchten. Schöffen sind beisitzende Richter bei den Schöffengerichten.

Zusammen mit dem vorsitzenden Richter fällen sie das Urteil. Das bedeutet, dass das Ehrenamt des Schöffen eine große Verantwortung mit sich bringt und ein gutes Urteilsvermögen, Verhandlungsfähigkeit sowie Unvoreingenommenheit vorausgesetzt wird.

Als ehrenamtlicher Richter ist es wichtig, allen Beteiligten in einem Verfahren gerecht zu werden und dabei den gesetzlichen Rahmen einzuhalten. Das Schöffengericht ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie und das Schöffenamt ist somit ein hochwichtiges und notwendiges Ehrenamt. Durch dieses Amt werden "Nicht-Juristen" an der Urteilsbildung mit einbezogen. Grundsätzlich ist gemäß Artikel 33 Grundgesetz jedem die Möglichkeit zu geben, ein öffentliches Amt zu bekleiden.

Doch auch beim Schöffenamt gibt es gewisse Voraussetzungen, die Bewerber zwingend erfüllen müssen. Sie können kein Schöffe werden, wenn sie:

nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.

- infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. - gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge

bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden.

Sie das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden.

zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Stadt Rheinberg wohnen.

aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind.

in Vermögensverfall geraten sind. Ferner können Bewerber für das Schöffenamt nicht berufen werden, wenn sie einen der folgenden Berufe ausüben:

Sie sind Mitglied der Bundes- oder einer Landesregierung

Sie haben einen Beamtenstatus, in dem Sie jederzeit in den einstweiligen Warte- oder Ruhestand versetzt werden können

Sie sind Richter/in oder Beamter/Beamtin der Staatsanwaltschaft, Notar/in oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Sie sind ein/e gerichtliche/r Vollstreckungsbeamte/r, Polizeivollzugsbeamtin/Polizeivollzugsbeamter, Bedienstete/r des Strafvollzugs oder hauptamtliche/r Bewährungs- und Gerichtshelfer/in

Sie sind Religionsdiener/in oder ein Mitglied solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Wer Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt hat, kann sich beim zuständigen Sachbearbeiter, Dennis Stradmann, Zimmer 107, Stadthaus Stadt Rheinberg, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg, melden.

Kontakt: Email an dennis.stradmann@rheinberg.de, bis zum 23. März 2018, bewerben. Bewerber sollten der Stadt den ausgefüllten Bewerbungsbogen zukommen lassen. Dieser findet sich auf der Homepage der Stadt Rheinberg: www.rheinberg.de

(RP)
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