Rheinberg Kommunales Wasserwerk: Geht es doch im Viererverbund weiter?

Rheinberg · Die Bewertung von Wasserkonzessionen, die Möglichkeit einer vorsorglichen Kündigung des Konzessionsvertrags und die Beendigung einer Beteiligung an der Kommunales Wasserwerk GmbH - diese drei Punkte juristisch zu bewerten war der Fachanwalt Georg Jaster von der Stadt Rheinberg gebeten worden. Er tat dies im Haupt- und Finanzausschuss (wir berichteten). Hintergrund ist der Zwist der KWW-Gesellschafter. Xanten, Alpen und Sonsbeck hatten gegen den größten Gesellschafter Rheinberg beschlossen, den Geschäftsbesorgungsvertrag für die Trinkwasserbeschaffung mit der Niag zu kündigen. Unklar ist nach wie vor, wie es weitergeht. Die drei Nordkommunen haben sich noch nicht geäußert, was sie vorhaben, und Rheinberg ist vorsichtig geworden: Was passiert trinkwassermäßig, wenn die Stadt ausschert?

Eine Wasserkonzession könne neu vergeben werden, sagte Jaster. Allerdings gelten für Wasser andere rechtliche Voraussetzungen als für Strom oder Gas. Trinkwasser falle unter die Daseinsfürsorge, deshalb gibt es keine Entflechtung von Versorger und Betreiber und der Infrastruktur (Leitungsnetz etc.) wie bei Gas oder Strom. Die Stadt kann die Konzession fürs Trinkwasser neu vergeben, muss dies aber nach den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und transparent tun. Und: Die Kartellbehörde des Landes muss zustimmen. Neuverträge sollen zwischen 20 und 40 Jahre laufen.

Eine vorsorgliche Kündigung sei juristisch nicht möglich, so Jaster: "Man kann eine einmal ausgesprochene Kündigung nicht mehr zurücknehmen. Was man aber machen kann, ist, den alten Vertrag mit identischen Inhalten neu abschließen." Was die Beteiligung an der KWW-GmbH angeht, so könne der Gesellschaftervertrag nicht einseitig gekündigt werden. Ein Gesellschafter - also etwa die Stadt Rheinberg - kann ihre Anteile verkaufen. Fraglich ist, was dann mit dem Trinkwasserleitungsnetz passiert. "Die Infrastruktur bleibt beim Unternehmen", machte Otfried Kinzel deutlich Der KWW-Gesellschafter nahm ebenfalls an der Sitzung im Stadthaus teil. Alpens Bürgermeister Thomas Ahls, als Vorsitzender KWW-Gesellschafterversammlung im Ausschuss, markierte einen Zusammenhang zwischen einer Konzession und der Höhe des Wasserpreises: "Wenn Leitung nicht an den Konzessionär weitergegeben werden, sind sie nichts mehr wert."

Peter Tullius (SPD) erkundigte sich, was denn passiere, wenn die Gesellschafterversammlung die Geschäftsfelder um Bereiche erweitere, die es in Rheinberg etwa beim Dienstleistungsbetrieb schon gibt, was hieße das für Rheinberg? Eine Erweiterung der Geschäftsfelder sei gar nicht so einfach zu machen und nur unter dem Dach der Holding KDN (Kommunaldienste Niederrhein) umsetzbar, sagte Kinzel.

Herbert Becker (FDP) skizzierte die Sorgen seiner Parteifreunde: "Die drei Nordgemeinden haben den Vertrag mit der Niag ohne Not gekündigt und wir befürchten, dass wir wie zu Zeiten des Kreiswasserwerks draufzahlen müssen, wenn wir das Geschäft mit dem Trinkwasser selbst betreiben." Viktor Paeßens (CDU) meinte: "Es ist nie klar geworden, warum die drei Nordkommunen den Vertrag überhaupt gekündigt haben. Und was passiert, wenn wir ausscheren - welchen Weg gehen wir dann?"

Eine Frage, die auch Jürgen Bartsch (Grüne) umtrieb: "Wie soll das gehen, wenn wir aussteigen? Wem sollen wir uns anschließen?" Vielleicht sei es sinnvoller, weiterhin mit den drei Nordkommunen zusammen zu agieren. Zumal eine Ausweitung der Geschäftsfelder nur mit Rheinberg zusammen beschlossen werden könne.

Ahls appellierte an das Demokratieverständnis: "Wir haben uns einst alle darauf verständigt, interkommunal zusammenzuarbeiten." Wenn Rheinberg nun aus der Tatsache, einmal überstimmt worden zu sein, eine Unzuverlässigkeit der drei Partner ableite, "dann enttäuscht mich das persönlich".

Für die Stadt stellt sich folgendes Problem: Wenn sie den Konzessionsvertrag nicht bis Ende dieses Jahres kündigt, verlängert er sich automatisch bis zum Jahr 2032.

(up)
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