Rheinberg Informationen zu Betreuungsrecht und Vollmacht

Rheinberg · Beim Informationstag zum Betreuungsrecht im Amtsgericht Rheinberg informierten sich zahlreiche Besucher über Fragen rund um das Betreuungsrecht, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Viele ergriffen gleich zu Beginn der Veranstaltung die Möglichkeit, sich an den verschiedenen Informationsständen der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie, des Sozialdienstes katholischer Frauen und des Sozialdienstes katholischer Männer, individuell zu den Fragen rund um die rechtliche Betreuung und die Vorsorgevollmacht beraten zu lassen oder sich mit Informationsbroschüren zu diesen Fragen für die Lektüre zu Hause auszustatten.

In einer Vortrags- und Diskussionsrunde informierten eine Richterin und eine Rechtspflegerin im gut gefüllten Schöffensaal des Amtsgerichts anhand kleiner Beispielfälle über Unterschiede von rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Für die Zuhörerinnen und Zuhörer bestand immer wieder Gelegenheit, individuelle Fragen durch Erläuterung der Fachleute klären zu können. Dabei war das Interesse an der Abgrenzung zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung besonders groß, und es konnten im Rahmen der Gesprächsrunden zahlreiche Unklarheiten ausgeräumt werden.

Großen Zuspruch fand wiederum auch die Möglichkeit, Unterschriften auf bereits erstellten Vorsorgevollmachten beglaubigen zu lassen. Dafür waren extra zwei Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Kreises Wesel zum Informationstag des Amtsgerichts gekommen. Die Betreuungsstellen der Städte und Kreise sind befugt, entsprechende Beglaubigungen vorzunehmen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort