Rheinberg Geheimnisverrat: Polizistin kämpft gegen das Urteil

Rheinberg · Auch Staatsanwaltschaft ficht das Urteil aus erster Instanz an. Termin vor Landgericht noch offen.

Für eine Rheinberger Polizeibeamtin geht es nach einer Verurteilung wegen Geheimnisverrats (RP berichtete mehrfach) in die zweite Runde. Sowohl die 39-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt, teilte das Amtsgericht jetzt mit. Die Frau soll unter anderem während ihrer Tätigkeit in der Polizeiwache in Kamp-Lintfort vertrauliche Informationen aus dem Dienst weitergeleitet haben.

Die im Oktober wegen Geheimnisverrats zu einer Geldstrafe verurteilte Polizeibeamtin will sich in der Berufungsverhandlung gegen das ergangene Urteil wehren. Nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme mit vielen Zeugen war sie vor dem Rheinberger Amtsgericht wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen in einem Fall zu einer Geldstrafe von 7800 Euro verurteilt worden.

Sie hatte stets ihre Unschuld beteuert und in der Folge einen Freispruch gefordert. Die Polizeibeamtin hatte in der Verhandlung beteuert, dass fast jeder beliebige Kollege sich die Informationen an ihrem Rechner unter ihrer Kennung hätte beschaffen können.

Auch der Staatsanwalt war mit der Entscheidung des Amtsgerichts in erster Instanz nicht zufrieden. Er sah insgesamt acht Fälle als erwiesen an und hatte eine Verurteilung zu einer fünfzehnmonatigen Freiheitsstrafe beantragt.

Die Beamtin habe unter ihrer individuellen Kennung Überprüfungen im polizeilichen Informationssystem durchgeführt, die nicht gerechtfertigt gewesen seien. Ihr dabei gewonnenes Wissen über Haftbefehle und vorangegangene Ermittlungen oder mögliche Telefonüberwachungen sei damit an Unberechtigte gelangt.

So habe sie beispielsweise für den Mitangeklagten Personen überprüft. Für die Angeklagte belastende Ausdrucke waren beispielsweise bei einer Razzia im Rotlicht-Milieu gefunden worden. Damit habe sie laut Anklage öffentlichen Interessen an der Strafverfolgung geschadet und eine effektive Kriminalitätsbekämpfung gefährdet.

Jetzt wird der Fall noch einmal aufgerollt. Das Klever Landgericht wird sich damit befassen. Ein Termin für die Berufungsverhandlung ist aber noch nicht bekannt.

(bil)
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