Rheinberg Fachmann des Kreises berät bei Fragen zur Vorsorge

Rheinberg · Oft wird davon ausgegangen, dass im Notfall Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder automatisch für die Betroffenen alle Rechtsgeschäfte regeln können. Eine automatische Vertretungsbefugnis - auch innerhalb der Familie - existiert ohne entsprechende Vorausverfügung jedoch nicht. Hat man im Voraus keine Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Es beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist und wer als betreuende Person eingesetzt wird.

So ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann vermieden werden, wenn frühzeitig Vorsorge getroffen wird. Nach dem Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: "Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine Betreuungsperson".

Die Stadt Rheinberg bietet in Kooperation mit dem Kreis Wesel für Interessierte persönliche Beratungsgespräche nach Terminvereinbarungen unter der Rufnummer 0281 207-2448 jeweils an den ersten Montagen im Monat in der Zeit von 14 bis 16 Uhr im Sozialamt der Stadt Rheinberg, Außenstelle Orsoyer Straße 18, Zimmer 7, an. Als Fachmann steht Marius Feist vom Kreis Wesel zur Verfügung.

Für interessierte Personen, die aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches. Im Internet steht unter www.kreis-wesel.de/de/themen/wie-kann-ich-vorsorgen/ ein Faltblatt zum Download zur Verfügung, das die Begriffe Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung genau erklärt.

(RP)
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