Alpen Einbruch in Vereinsheim: Berufung bleibt erfolglos

Alpen · Nach dem Einbruch in ein Vereinsheim muss ein Mann aus Rheinberg eine fünfmonatige Bewährungsstrafe hinnehmen. Das hat die Berufungskammer des Klever Landgerichts gestern bestätigt. Der 34-Jährige hatte das erste Urteil des Rheinberger Amtsgericht vom Mai angefochten.

Das Amtsgericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2014 mit einem Komplizen in ein Vereinsheim in Alpen eingebrochen war. Das Gericht war von einem gemeinsamen Plan und einer gemeinschaftlichen Tat ausgegangen. Der Rheinberger habe Schmiere gestanden. Die Männer seien in besagter Mai-Nacht am Tatort gewesen. Der Komplize habe das Fenster aufgehebelt, sei in die Räume eingedrungen und habe Beute gesucht. Der Angeklagte habe das Diebesgut entgegengenommen.

Das Duo erbeutete 30 Euro, Süßigkeiten im Wert von 50 Euro sowie Alkohol für 150 Euro. Das Diebesgut teilten sie die Männer auf. Das Verfahren gegen den Mittäter war allerdings schon in erster Instanz eingestellt worden. Der Mann verbüßt nämlich wegen anderer Taten eine mehrjährige Freiheitsstrafe, so dass eine neuerliche Verurteilung kaum ins Gewicht gefallen wäre.

Die Strafe gegen den 34 Jahre alten Mann aus Rheinberg setzte das Gericht zur Bewährung aus.

(BL)
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