Rheinberg Ehemalige Amazon-Leute wegen Waren-Klau verurteilt

Rheinberg · Palettenweise Elektroartikel hatten zwei Amazon-Mitarbeiter mitgehen lassen, ohne dass es zunächst auffiel. Dabei war ein Schaden im hohen fünfstelligen Bereich entstanden.

Rheinberg: Einblick in das Innere von Amazon
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Die ehemaligen Angestellten des Logistikers haben jetzt vor Gericht zugegeben, dass sie das Diebesgut auf den Wagen eines DHL-Fahreres gelegt und später mit ihm geteilt hatten. Das Rheinberger Amtsgericht verurteilte die beiden Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu Bewährungsstrafen.

Die Taten liegen über drei Jahre zurück. Zu der Zeit befand sich der Betrieb noch im Aufbau, und es gab noch keine komplette Kamera-Überwachung. Ein DHL-Fahrer habe ihnen damals das Angebot gemacht, sich mit wenigen Handgriffen einen satten Nebenverdienst zu sichern, sagte einer der Angeklagten. Da beiden griffen zu. "Das war einfach", sagte der Verteidiger des 34-Jährigen. Sein Mandant wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Vier Mal hatten die Männer palettenweise Waren auf den Wagen geladen. Der Fahrer hatte diese dann zu einem verabredeten Ort gebracht, unter anderem in eine Gartenlaube. Die Geräte versetzten sie größtenteils. Als Grund gaben die Männer an, dass sie in Geldnöten gewesen seien. Der 41-jährige Komplize war zur Tatzeit noch nicht vorbestraft und kam daher mit acht Monaten auf Bewährung davon.

Die Ermittlungen zogen sich lange hin. Zunächst war unklar, wer die Waren abgenommen hatte. Es gab viele Verdächtige, gegen die das Verfahren eingestellt wurde. Amazon hatte einen Fehlstand beklagt, aber keine konkreten Taten melden können. Der 41-Jährige hatte das Unternehmen kurz darauf verlassen, aus schlechtem Gewissen, sagte er.

Der Mitangeklagte war ein Jahr nach der Tat entlassen worden, als eine Hausdurchsuchung Gewissheit brachte, dass er einer der Täter ist. "Die Sache ist relativ einfach, die Angeklagten haben sich voll umfänglich eingelassen", brachte es die Staatsanwältin auf den Punkt. Dass man die Strafe zur Bewährung aussetzen könne, sei keine Frage. Die Männer seien geständig, das ersparte die Anhörung von Zeugen.

Der 34-Jährige hatte eine Familienhelferin zur Verhandlung mitgebracht. Die gab an, dass eine Inhaftierung des alleinerziehenden Angeklagten gravierende Folgen für seine Kinder habe. Eine Haftstrafe ohne Bewährung sei ohnehin nicht notwendig, um auf die Täter einzuwirken, meinte die Richterin. Es sei viel Zeit vergangen. Sie gehe davon aus, dass die Reue ernst gemeint sei.

(bil)
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