Rheinberg CDU muss sich im Rat entschuldigen

Rheinberg · Aus nicht-öffentlicher Sitzung informiert: Die Fraktion wurde gerügt, weil sie das Verschwiegenheitsgebot verletzt hat.

Die Rheinberger CDU-Fraktion hat gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen und musste sich in der Ratssitzung dafür in aller Form entschuldigen. Die CDU hatte auf öffentlich verteilten Flugblättern und auf ihrer Internetseite bekannt gegeben, dass sie im März in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss als einzige Fraktion geschlossen gegen die Veräußerung der zwei Teilbereiche des Grundstückes Förderschule an die Awo gestimmt hatte (die RP berichtete). Daraufhin hatte die SPD den Bürgermeister per E-Mail aufgefordert, dagegen vorzugehen und die CDU mindestens zu ermahnen oder sie zur Ordnung zu rufen.

Der Kreis Wesel wurde als Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Dort wurde festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot vorliegt. Der kann vom Rat mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Alternativ kann der Bürgermeister eine Ermahnung aussprechen.

In der Ratssitzung sagte Fraktionsvorsitzender Erich Weisser: "Ich möchte mich in aller Form für diesen Verstoß entschuldigen. Mir war zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst, dass es sich um einen Verstoß handelt." Die Informationen seien sofort von der CDU-Seite entfernt worden. Für die Bündnisgrünen sei die Sache mit dieser Entschuldigung erledigt, sagte Fraktionsvorsitzender Jürgen Bartsch. Herbert Becker (FDP) sagte, auch seine Fraktion könne den Vorfall nun ad acta legen. Jürgen Madry, Vorsitzender der SPD-Fraktion, wertete das anders. "Herr Weisser hat sich persönlich entschuldigt, aber was ist mit der Fraktion? Auch andere CDU-Mitglieder haben daran mitgewirkt." Erich Weisser machte deutlich, dass er als Vorsitzender stets für seine Fraktion spreche und deswegen alle Mitglieder mit einschließe.

SPD-Mann Michael Kuklinski reichte auch diese Begründung noch nicht: "Ich sehe keine Reue bei der CDU. Die Fraktion hätte sich ja auch bereiterklären können, zum Beispiel etwas für die Rheinberger Tafel zu spenden."

Sarah Stantscheff, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagte daraufhin: "Auch ich möchte mich für das Vergehen entschuldigen und werde alles denkbar Mögliche tun, damit das nicht noch einmal vorkommt." Schließlich stellte der Rat fest, dass die CDU-Fraktion das Verschwiegenheitsgebot nach § 30 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW verletzt hat.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort