Rheinberg Berufung erfolglos: Drogen-Dealer muss ins Gefängnis

Rheinberg · Die gegen einen Rheinberger verhängte Freiheitsstrafe wegen Drogenhandels ist richtig. Das entschied die Berufungskammer des Klever Landgerichts in Moers und verwarf die Berufung des Angeklagten. Nun muss er ins Gefängnis. Am zweiten Verhandlungstag stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass der 41-Jährige mit Betäubungsmitteln gehandelt hat.

Bereits im April war der Mann vor dem Schöffengericht wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Eine Bestrafung wollte er aber nur wegen des Besitzes von Drogen und nicht wegen des Handels mit ihnen hinnehmen. Dabei hoffte er auf eine mildere Strafe.

Dass sein Mandant die rund Besitz 400 Gramm Marihuana und Haschisch besessen hatte, könne man schlecht abstreiten, hatte sein Verteidiger schon am ersten Verhandlungstag eingesehen. Schließlich waren die Betäubungsmittel bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. Der Rheinberger hatte sich kooperativ verhalten und die Beamten zu den Verstecken geführt. Als Grund für den Besitz nannte der Verteidiger Eigenkonsum und erklärte die Menge mit Vorratshaltung. Zum Verkauf sei das Ganze nicht bestimmt gewesen. Neben der Menge ließen allerdings auch eine Liste mit Namen sowie 2000 Euro in kleinen Scheinen und Verpackungsmaterial auf einen Handel schließen.

Die Berufungskammer hielt es für nachvollziehbar, dass ein Teil für den Eigenkonsum gedacht war. Es seien aber auch Drogen zum Verkauf bestimmt gewesen. Sie verwarf die Berufung kostenpflichtig.

(bil)
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