Rheinberg Anwalt: "Für Schrott zahlen wir nicht"

Rheinberg · Ulrich Rust vertritt rund 30 Anlieger von Rheinstraße und Orsoyer Straße gegen die Stadt. Ein Gutachten liegt vor.

 Ein Blick in die Rheinstraße. Immer wieder lösen sich Steine, die Fugen vergrößern sich, oder es kommt zu Abplatzungen. Die Sanierung von Rheinstraße und Orsoyer Straße war erst Ende 2012 beendet.

Ein Blick in die Rheinstraße. Immer wieder lösen sich Steine, die Fugen vergrößern sich, oder es kommt zu Abplatzungen. Die Sanierung von Rheinstraße und Orsoyer Straße war erst Ende 2012 beendet.

Foto: Armin Fischer

Die Rheinberger Innenstadtsanierung bleibt im Gespräch. Nachdem der Bau- und Planungsausschuss das Thema aufgegriffen hatte und später die Werbegemeinschaft sich klipp und klar dagegen ausgesprochen hatte, auch noch Holz- und Fischmarkt zu sanieren, gibt es nun eine weitere Offensive. Der Rheinberger Rechtsanwalt Ulrich Rust hält Rhein- und Orsoyer Straße für "erheblich mangelbehaftet" und legt ein Gutachten vor, das die Innenstadtsanierung kritisch beleuchtet.

Anwalt Rust ist mit seiner Kanzlei Anlieger der Rheinstraße und darüber hinaus als Eigentümer mehrerer Häuser in der Innenstadt betroffen. Er vertritt rund 30 Anlieger, die mit den von der Stadt erhobenen Ausbaubeiträgen unzufrieden sind und sie in dieser Höhe nicht zahlen wollen. Rust: "Ich habe bereits im Widerspruchsverfahren Anfang Mai darauf hingewiesen, dass aufgrund des bereits äußerlich erkennbaren Schadensbildes davon auszugehen ist, dass die Straße erheblich mangelbehaftet ist."

Erhebliche Mängel - die stellt auch der öffentlich anerkannte und bestellte Sachverständige für das Straßenbauhandwerk, Diplom-Ingenieur Georg Raeder aus Mönchengladbach, in seinem Gutachten fest. Ulrich Rust hatte es in Auftrag gegeben. Rust, der von jeher den Busverkehr aus der Stadt herausnehmen wollte, sieht sich bestätigt. "Das Gutachten zeigt, dass die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht und schlussendlich nicht für die Verkehrslasten nicht geeignet ist." Für ihn stehe fest, "dass die Anlieger für eine derartige Straße keine Beiträge zu zahlen haben". Das sei bereits mehrfach durch Verwaltungsgerichte bestätigt worden. Zwischenzeitlich liege in dem Musterverfahren der Widerspruchsbescheid vor. Rust: "Die Stadt teilt darin dem betroffenen Bürger lapidar mit, dass die Qualität der Straßenpflasterung beitragsrechtlich unerheblich sei. Unabhängig davon, dass dies von einigen Verwaltungsgerichten anders gesehen wird, steht für mich fest: Für Schrott zahlen wir nicht." Rust erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung: "Die Stadt hat es in den vergangenen 20 Jahren nicht geschafft, auch nur eine Pflasterfläche so herstellen zu lassen, dass sie auch für den Verkehr geeignet ist." Als Beispiele nennt er den Großen Markt, die Durchfahrt Holzmarkt/Fischmarkt und die Gelderstraße.

Der Rechtsanwalt hält der Stadt noch etwas Anderes vor. "Dass sich die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang bei der bauausführenden Firma mit der Regelverjährungszeit von vier Jahren hat abspeisen lassen, obwohl eigentlich durchgängig auch bei öffentlichen Auftraggebern eine fünfjährige Gewährleistung vereinbart wird, zeugt ebenso von Taten- und Ahnungslosigkeit wie der Umstand, dass die Verwaltung trotz der massiven Schäden die ganze Angelegenheit in Richtung Ablauf der Gewährleistung dümpeln lässt. Mit dem Ergebnis, dass unabhängig von der Frage, wer letztendlich die Verantwortung für dieses Desaster trägt, jedenfalls ab Dezember 2016 weder Planer noch die ausführende Firma belangt werden können."

Sollte die Verwaltung nicht bald verhindern, dass es durch den Busverkehr zu weiteren Schäden kommt, "könnte die Angelegenheit nicht nur die Verwaltungsgerichte beschäftigen, sondern auch ein Fall für den Staatsanwalt werden, droht Rechtsanwalt Ulrich Rust, für den es sich um einen "klaren Fall von Sachbeschädigung durch Unterlassen" handelt.

(up)
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