Rhein-Kreis Neuss Welche Versicherung zahlt was?

Rhein-Kreis Neuss · Die Böen, mit denen Orkantief "Xynthia” am Sonntag über Neuss gefegt ist, waren in etwa so schnell wie ein Mittelklassewagen, der mit Vollgas über die A57 brettert. Hinterlassen hat der Sturm eine Spur der Verwüstung. Aber ­ welche Versicherung bezahlt eigentlich wann welchen Schaden?

Die NGZ hat Jürgen Küsters, Sprecher des Bezirks Neuss im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), gefragt.

Sturmschaden Von einem Sturmschaden sprechen Experten bereits bei einem Sturm ab Windstärke acht. Das entspricht in etwa 62 bis 63 Stundenkilometern. "Xynthia” erreichte in Nordrhein-Westfalen Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 160 km/h.

Schaden am Haus Die Wohngebäudeversicherung haftet bei Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser. "Wenn durch eine Böe das Dach abgedeckt wird, zahlt die Gebäudeversicherung”, sagt Küsters. Das gilt auch für Schäden, die durch umgestürzte Bäume, Schornsteine oder Masten verursacht werden. Hochwasserschäden deckt nur eine Zusatzversicherung gegen "Elementarschäden” ab.

Schaden am Hausrat Für Schäden an der Wohnungseinrichtung tritt die Hausratversicherung ein. Sie zahlt, wenn zum Beispiel ein Baum das Wohnzimmerfenster zerschlägt und Regenwasser den teuren Teppich zerstört. Das zerbrochene Fenster zahlt nur eine zusätzliche Glasversicherung.

Schaden am Auto Stürzt ein Baum auf das geparkte Auto, zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung. "Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird”, sagt Küsters. Etwas anders gilt, wenn man mit dem Pkw gegen einen umgestürzten Baum fährt. Dann liegt kein unmittelbarer, sondern ein mittelbarer Schaden vor. Hier zahlt die Vollkaskoversicherung den Zeitwert des Wagens, nicht den Neuwert. Wer nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf den Kosten sitzen.

Personenschaden Werden Menschen durch ein Unwetter verletzt, kommt die Krankenversicherung dafür auf. Bei dauerhaften Schäden springt die Unfallversicherung ein. Küsters: "Wird ein Mensch von einem herabstürzenden Dachziegel getroffen, zahlt die private Haftpflichtversicherung.”

Tipp Wichtig ist es, die Unfallstelle abzusichern, nicht sofort aufzuräumen. Der Schaden sollte aufgelistet und durch Fotos dokumentiert werden.

(NGZ)
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