Rhein-Kreis Neuss Maskierte Jugendliche erschrecken und verfolgen Passanten

Rhein-Kreis Neuss · Erstmalig ist es am Wochenende im Rhein-Kreis Neuss zu Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit - unter anderem - als Clown maskierten Personen gekommen. Wie die Polizei gestern mitteilte, erwartet drei Neusser im Alter von 18 bis 19 Jahren ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

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Foto: dpa, esl ms mov kno

Sie sollen in der Nacht zu Sonntag, gegen 0.40 Uhr, Autofahrer an der Adolfstraße erschreckt und zu Fuß verfolgt zu haben. Dabei trugen sie "Anonymusmasken". Polizeibeamte konnten die jungen Männer dank Zeugenhinweisen stellen.

Nach einem Unbekannten, der am Samstagabend, gegen 22.20 Uhr, in Korschenbroich an der Straße "Weißer Weg" als Clown auftrat, sucht die Polizei noch. Der vermutlich männliche Täter näherte sich einem Passanten von hinten und hielt einen Gegenstand in der Hand, den der Zeuge später als Machete beschrieb. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet. Der Unbekannte war etwa 1,90 Meter groß und trug einen Ganzkörperanzug, der blau-gelb-rot gestreift und mit Stoff-Frottee-Knöpfen besetzt war. Sein Gesicht bedeckte eine "böse Clown-Maske" mit spitzen Zähnen und aufgemaltem Blut an der Mundpartie. Der Täter trug eine Perücke mit roten Haaren und Halbglatze. Das Treiben sogenannter Gruselclowns ist seit Wochen Thema. Als Folge davon fühlen sich offenbar immer mehr Nachahmer zu makabren Scherzen berufen. Doch die Polizei warnt Neugierige: Passanten oder Verkehrsteilnehmer als Clown verkleidet teils erheblich zu erschrecken, kann ordnungs- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben und ist kein harmloser "Dummer-Jungen-Streich". Hinweise nimmt die Kripo unter der Telefonnummer 02131 3000 entgegen.

Es häufen sich zudem Falschmeldungen zu "Gruselclowns", die die Bevölkerung zusätzlich verunsichern. Ein Beitrag, der in sozialen Netzwerken kursiert, wonach es am Freitag, um 23.46 Uhr, in Neuss eine "Killer Clown Attacke" auf Jugendliche am Niedertor gegeben haben soll, lässt sich durch die Polizei nicht belegen. BERICHT SEITE C6

(NGZ)
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