Rhein-Kreis Neuss Landratskandidaten sind bestätigt

Rhein-Kreis Neuss · Der Kreiswahlausschuss hat die Vorschläge einstimmig zur Wahl zugelassen.

 Hans-Jürgen Petrauschke ist der Kandidat der CDU.

Hans-Jürgen Petrauschke ist der Kandidat der CDU.

Foto: RKN, ON

Die Mitglieder des Kreis-Wahlausschusses haben gestern Nachmittag einstimmig die Vorschläge für die Wahl des Landrates zugelassen. Wie Kreiswahlleiter Ingolf Graul zuvor erklärte, habe eine Prüfung ergeben, dass die eingereichten Wahlvorschläge keinerlei Mängel beinhaltet hätten. Zur Wahl stellen sich am 13. September die Kandidaten Hans-Jürgen Petrauschke (CDU), Hans-Christian Markert (SPD, Grüne, Linke, Piraten und Die Aktive) sowie Adolf Robert Pamatat (Zentrum).

 Hans Christian Markert tritt für SPD, Grüne, Linke, Piraten und Aktive an.

Hans Christian Markert tritt für SPD, Grüne, Linke, Piraten und Aktive an.

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Der Tagesordnungspunkt war binnen weniger Minuten abgehandelt. Dass die Sitzung dennoch gut eine Stunde dauerte, lag an einer Beschwerde, die von den Vertrauenspersonen des in Grevenbroich für das Bürgermeisteramt kandidierenden Einzelbewerbers Michael Zimmermann eingereicht wurde. Wie berichtet, hatten sie in mehreren Punkten dargelegt, dass der im Grevenbroicher Wahlausschuss getroffene Beschluss über die Zulassung der Bewerber ihrer Auffassung nach nicht mit dem Kommunalwahlgesetz zu vereinbaren sei.

Da die Beschwerde kurzfristig eingereicht wurde, gab Graul den Ausschussmitgliedern die Gelegenheit, sich in die Thematik einzulesen. Letztlich folgten sie einstimmig der Empfehlung des Kreises, die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen.

Die Begründung: Eine solche Beschwerde könne lediglich vom Wahlleiter, von der Aufsichtsbehörde oder der obersten Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

Zimmermanns Vertrauensleute hatten unter anderem gerügt, dass der gemeinsame Wahlvorschlag von SPD, Grünen, Linken und Freien Bürgern für den Bürgermeisterkandidaten Klaus Krützen (SPD) rechtswidrig zustande gekommensei. Dem widersprach der Kreiswahlleiter, der keinen Verstoß gegen die kommunalwahlrechtlichen Aufstellungsvorschriften erkennen konnte. Auch die beanstandete Reihenfolge der Bewerber auf dem Wahlzettel sei in Ordnung, so Graul.

Michael Zimmermann machte deutlich, dass er einer anderen rechtlichen Auffassung sei. Er hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses ein Wahlprüfungsverfahren einzuleiten - nach der Wahl oder einer Stichwahl. Er deutete an, diese Möglichkeit gegebenenfalls auszuschöpfen.

(wilp)
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