Rhein-Kreis Neuss Kreis-Projekt "beizeiten begleiten" von Politik als modellhaft gelobt

Rhein-Kreis Neuss · In Erfttal diskutierte der Pflegetreff mit Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens die Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

 Werner Schell, Initiator des "Erfttaler Pflegetreffs", konnte bei der 26. Auflage Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens begrüßen.

Werner Schell, Initiator des "Erfttaler Pflegetreffs", konnte bei der 26. Auflage Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens begrüßen.

Foto: A. Woitschützke

Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es im Grundgesetz. Dies gilt nicht nur für das Leben, sondern auch für das Lebensende, so Werner Schell vom "Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk" als Gastgeber beim Erfttaler Pflegetreff,. Wie die jüngste Veranstaltung zeigte, besteht in diesem Punkt jedoch noch großer Handlungsbedarf. Zum einen in Form der rechtzeitigen Ausstattung der Menschen mit Vorsorgevollmacht (für rechtliche) und Patientenverfügung (für medizinische Entscheidungen); zum anderen durch genug Geld und Personal für die Pflege.

Initiator Schell hatte zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" beim inzwischen 26. Pflegetreff hochrangige Vertreter eingeladen: Unter der Moderation des Neusser Arztes Dr. Hermann-Josef Verfürth standen dem Auditorium unter anderem Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, sowie Barbara Steffens, Landes-Ministerin für Gesundheit, Pflege und Alter Rede und Antwort.

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Möchte ich alle lebenserhaltenden Möglichkeiten mit all ihren Vor- und Nachteilen ausgeschöpft oder in einem solchen Fall mein Leben beendet wissen? Rechtzeitig festgelegt, ist das nicht nur für jeden Menschen selbst, sondern auch für behandelnde Ärzte, Pflegekräfte und Hinterbliebene wichtige Informationen. Nicht nur am Lebensende, sondern auch beispielsweise bei lebensbedrohender Krankheit oder einem schweren Unfall.

Einen Weg dahin hat die Heimaufsicht des Rhein-Kreises bereits unter dem Titel "Sterben im Heim - Strafrecht contra Ethik" zum Thema gemacht. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. "Mit unserem ,beizeiten begleiten' haben wir eine Beratungsstruktur entwickelt, bei der geschulte Mitarbeiter gemeinsam mit den Heimbewohnern und deren Angehörigen rechtsverbindliche Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Notfallbogen festlegen. Dieses wird dokumentiert", sagte Petrauschke. Er betonte, "beizeiten begleiten" solle zur Gewährleistung des individuellen Willens für die medizinische und pflegerische Betreuung in der letzten Lebensphase beitragen. Und das Projekt will die notwendigen Gespräche und Gedankenprozesse dazu zu einer Zeit möglich machen, in der Menschen auch noch selbst entscheiden können - womit dann eine Patientenverfügung entstehe, die detaillierter und umfangreicher als das bisherige Formblatt ist.

Das ist ein guter Weg ist, meinten auch Staatssekretärin und Gesundheitsministerin. Auch wenn Derartiges noch ein freiwilliges Angebot sei, soll eine gesundheitliche Versorgungsplanung im Sozialgesetz verankert werden. Bis zum 31. Dezember sollen Regelungen für eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung in allen betreffenden Einrichtung aufgestellt sein. Damit geht es natürlich ins Geld. Schell sieht hier noch kein grünes Licht seitens des Dachverbandes der Krankenkassen, der dieses Vorhaben finanziell tragen soll.

(NGZ)
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