Rhein-Kreis Neuss Hartz IV-Abgaben sinken deutlich

Rhein-Kreis Neuss · Kommunen zahlen in diesem Jahr 1,7 Millionen Euro weniger an den Kreis.

Die Bürgermeister im Rhein-Kreis Neuss dürften sich über die aktuelle Post aus dem Kreishaus freuen: Voraussichtlich rund 1,7 Millionen Euro weniger müssen sie in diesem Jahr an den Kreis für Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch - SGB II - (Hartz IV) zahlen. Das geht aus der Neuberechnung der von den Kommunen monatlich zu zahlenden Abschlagszahlungen hervor, die das Kreissozialamt nach der Genehmigung des Kreishaushaltes jetzt vornahm.

"Dies ist auch ein positiver Effekt aus den Festsetzungen im Doppelhaushalt, wo die SGB II-Kosten gegenüber der Planung nochmals reduziert worden sind", sagt Kreiskämmerer Ingolf Graul. Danach reduzieren sich in diesem Jahr die Aufwendungen der Kommunen wie folgt: Neuss 879.110 Euro, Grevenbroich 257.478 Euro, Dormagen 200.540 Euro, Meerbusch 146.155 Euro, Kaarst 111.871 Euro, Korschenbroich 58.846 Euro, Jüchen 59.648 Euro und Rommerskirchen 25.600 Euro.

Gründe dafür sind unter anderem ein milder Winter, also geringere Heizkosten und derzeit niedrigere Hartz IV-Aufwendungen für Flüchtlinge. Die Entlastungen sollen mit den künftigen Abschlagszahlungen der Kommunen verrechnet werden. Anfang des nächsten Jahres erfolgt dann die endgültige Spitzabrechnung.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellt ferner in Aussicht, die vom Bund geplante, rückwirkende Entlastung der Sozialhilfeträger für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen ebenfalls an die Kommunen weiterzugeben.

"Wenn die Hartz IV-Aufwendungen des Rhein-Kreises durch eine höhere Beteiligung des Bundes insgesamt sinken, werden wir diese Entlastung an unsere Städte und Gemeinden entsprechend der Sozialhilfesatzung weiterreichen. Voraussetzung ist, dass das Land die Entlastung des Bundes auch tatsächlich an die Kreise und kreisfreien Städte weitergibt."

Noch liegen hierzu allerdings keine konkreten Berechnungen vor, in welchem Umfang der Rhein-Kreis von dieser Entlastung profitieren würde.

(NGZ)
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