Rhein-Kreis Neuss Gewerkschaft will Mindestlohn von zehn Euro

Rhein-Kreis Neuss · Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Rhein-Kreis eine positive Bilanz. "Zum ersten Mal haben alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen - von der Küchenhilfe bis zur Verkäuferin im Backshop: Wer arbeitet, muss dafür mindestens 8,50 Euro pro Stunde bekommen", sagt Ina Korte-Grimberg. Für die Geschäftsführerin der NGG Krefeld-Neuss ist der gesetzliche Mindestlohn der "Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden". Vom "Schreckgespenst Mindestlohn", vor dem die Arbeitgeber auch im Rhein-Kreis Neuss noch vor einem Jahr gewarnt hätten, sei nichts übrig geblieben: Der Mindestlohn sei weder "Konjunktur-Bremser" noch "gefährlicher Job-Killer". Die NGG legte dazu jetzt eine aktuelle "Mindestlohn-Analyse" vor, die das renommierte Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag der Gewerkschaft gemacht hat.

Die Wissenschaftler werteten dabei auch die Beschäftigungssituation Kreis aus: "Anstatt Servicekräfte oder Küchenpersonal zu entlassen, haben Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten neue Kräfte eingestellt. Insgesamt arbeiteten dort im Juni vergangenen Jahres immerhin 3.576 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - und damit 18,2 Prozent mehr als noch im Vergleichsmonat des Vorjahres, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab", sagt Korte-Grimberg.

Nach Angaben der NGG Krefeld-Neuss hat der Mindestlohn zudem dazu geführt, dass etliche Arbeitgeber aus Mini-Jobs reguläre Stellen gemacht haben. Dabei habe die Arbeitslosigkeit abgenommen: Im letzten Dezember waren 13.732 Menschen im Rhein-Kreis ohne Beschäftigung - 2,4 Prozent weniger als 2014. Im Sommer 2015 gab es im Rhein-Kreis 3.163 Menschen mehr, die einen Job hatten, als noch im Sommer des Vorjahres.

Das Lohn-Plus habe dem Rhein-Kreis eine höhere Kaufkraft beschert, von der die heimische Wirtschaft profitiert habe: "Denn Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, haben das zusätzlich verdiente Geld nahezu eins zu eins in den Konsum gegeben", betont Korte-Grimberg. Um diesen Menschen die Chance zu geben, auch Geld für größere Anschaffungen auf die hohe Kante zu legen, müsse der Mindestlohn allerdings steigen: "Unser Ziel ist es, ihn möglichst rasch in einem ersten Schritt auf 10 Euro pro Stunde anzuheben."

Für die NGG Krefeld-Neuss ist eine Erhöhung des Mindestlohns nur konsequent. Das zeige auch eine Renten-Berechnung des Bundesarbeitsministeriums: Um eine Rente von mindestens 769 Euro pro Monat - also gerade einmal die Grundsicherung im Alter - zu bekommen, müsste ein Beschäftigter mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen. Und das 45 Jahre lang bei einer Vollzeitstelle.

(NGZ)
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