Rhein-Kreis Neuss Gebühren bei Plankontrollen werden Pflicht

Rhein-Kreis Neuss · Plankontrollen bei Lebensmittel-Betrieben sind ab sofort nach einer neuen Verordnung des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales gebührenpflichtig. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises hin, das für diese Kontrollen im Kreis zuständig ist.

Wenn ein neuer Betrieb eröffnet, nimmt ein Mitarbeiter der Kreiseinrichtung eine Risikobewertung vor. Damit legt er fest, wie häufig die künftigen Kontrollen stattfinden. Geprüft werden kann in einem Rhythmus von drei Jahren; möglich sind aber auch mehrere Kontrollen pro Jahr. In die Risikobewertung fließen verschiedene Aspekte ein. Dazu gehören die verarbeiteten Lebensmittel, aber auch dokumentierte Eigenkontrollen, Hygiene, Kühlung und vieles mehr.

"Die Unternehmen selbst können diesen Prüf-Rhythmus mit beeinflussen", erklärt Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. "Sie werden weniger häufig kontrolliert, wenn sie zum Beispiel eine gute Dokumentation und hohe Hygiene-Standards nachweisen."

Eine bis zu 60-minütige Kontrolle durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kostet 57 Euro; hinzu kommt eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro. Die Landesregelung gilt auch für Betriebe, die zur Bedarfsgegenstände-, Kosmetik- und Futtermittelüberwachungsbranche gehören.

(NGZ)
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