Rhein-Kreis Neuss Asyl: Härtefälle von Umzug verschont

Rhein-Kreis Neuss · Der Rhein-Kreis verzichtet darauf, die mit dem neuen Integrationsgesetz geltende Wohnsitzbeschränkung für anerkannte Asylbewerber rückwirkend umzusetzen. Auch Flüchtlingsinitiativen hatten vor "Chaos" gewarnt.

Integrationsgesetz - das hört sich gut an, sorgte aber spätestens seit dem Inkrafttreten am 6. August für Ärger. Flüchtlingsinitiativen und viele Kommunen laufen Sturm gegen die mit dem Gesetz verbundene Wohnsitzbeschränkung für Flüchtlinge.

Das Problem: Die Regelung soll rückwirkend gelten. Alle Flüchtlinge, deren Asylanträge nach dem 31. Dezember 2015 anerkannt wurden oder die danach erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, müssen seit dem 6. August in dem Bundesland wohnen, dem sie für ihr Asyl- oder Aufnahmeverfahren zugewiesen wurden. "Das ist aus humanitären, wirtschaftlichen und meines Erachtens auch rechtlichen Gründen nicht zu vertreten", sagt Ursula Baum (FDP), Vorsitzende der Flüchtlingshilfe Kaarst und stellvertretende Bürgermeisterin.

Die Betroffenen hätten nach dem bislang geltenden Recht ihren Wohnsitz in Deutschland frei wählen dürfen und davon, so Ursula Baum, auch Gebrauch gemacht, zum Beispiel, um in die Nähe von Verwandten oder Freunden zu ziehen. Würden die neuen Vorschriften aus dem Integrationsgesetz umgesetzt, müssten die Ausländerbehörden jetzt alle in Frage kommenden Fälle prüfen und die Flüchtlinge gegebenenfalls zum Umzug auffordern. Was das in der Praxis bedeutet, hat Ursula Baum in einem Brief auch an Innenminister Ralf Jäger (SPD) geschrieben: "Mit viel Kraft gefundene und mit staatlicher Unterstützung eingerichtete Wohnungen müssen gekündigt werden; es entstehen Renovierungs- und Umzugskosten, ebenso eventuell Schulden, weil Mietverträge meist eine dreimonatige Kündigungsfrist haben." Der in vielen Fällen auch mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer gestartete Integrationsprozess werde auf einen Schlag unterbrochen und müsse anderenorts mühsam erneut gestartet werden. "Kinder werden aus den Kindertagesstätten und Schulen herausgerissen, Familienbande erneut durchtrennt", sagt Ursula Baum.

Gleichzeitig entstehe in den ohnehin bis zum Anschlag belasteten Ausländerbehörden, Jobcentern und Integration-Points noch mehr bürokratischer Aufwand. Betroffene Flüchtlinge müssten aufwendig identifiziert, Akten zwischen den Behörden in verschiedenen Bundesländern ausgetauscht, Integrationsleistungen an der einen Stelle eingestellt und anderenorts wieder neu beantragt und bearbeitet werden. "Wer das durchzieht, schafft Chaos", sagt die Vorsitzende der Flüchtlingsinitiative, die beim Innenminister und den Landtagsfraktionen auf eine Rechtsverordnung drängt, nach der die Umzüge der betroffenen Flüchtlinge im Rahmen einer Härtefallregelung ausgesetzt werden können.

Andere Bundesländer haben bereits entsprechend reagiert. Das niedersächsische Innenministerium zum Beispiel hat die Ausländerbehörden bereits am 31. August entsprechend instruiert. Auch in Nordrhein-Westfalen wird offensichtlich an einer Verordnung gearbeitet. Der Rhein-Kreis Neuss jedoch will darauf nicht warten: "Wir setzen noch in dieser Woche eine Regelung in Kraft, nach der die betroffenen Flüchtlinge als Härtefall betrachtet und nicht zum Umzug aufgefordert werden", sagt Kreisdirektor Dirk Brügge.

Zwangsumzüge von anerkannten Asylbewerbern mit sicherem Aufenthaltsstatus, die Sprachkurse besuchten, die eine Wohnung gefunden hätten und deren Kinder in die Schule gingen, seien mit dem Integrationsgedanken nicht zu vereinbaren. "Unter verwaltungsökonomischen und volkswirtschaftlichen Aspekten betrachtet, würden wir damit ebenfalls nur Schaden anrichten", sagt Brügge. Auch aus seiner Sicht wäre eine Regelung aus dem NRW-Innenministerium sinnvoll, um das Problem landesweit einheitlich zu lösen. Der Rhein-Kreis sei darauf aber nicht angewiesen und könne selbstständig reagieren.

Wie viele Flüchtlinge oder Flüchtlingsfamilien im Kreis von einem Umzug betroffen gewesen wären, ist nicht bekannt. Da die nötigen Daten nicht elektronisch abgefragt werden können, sondern aus jeder Akte einzeln ermittelt werden müssten, gibt es nur Schätzungen. Der Kreisdirektor spricht von 50 bis 60, Ursula Baum von vielleicht 20 in Kaarst, in den größeren Städten des Kreises von wahrscheinlich deutlich mehr.

Bleibt die Frage, ob der Gesetzgeber das entstandene Problem nicht von vornherein hätte vermeiden können. Brügge hat am Sinn und Zweck der auch rückwirkend geltenden Regelung der Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber seine Zweifel: "Das scheint mir nicht die klügste Idee gewesen zu sein."

(ki-)
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