Remscheid Wenn Väter nicht für ihre Kinder zahlen

Remscheid · Alleinerziehende erhalten auf Antrag Unterhaltsvorschuss. Aber die Stadt erhält das Geld nur zu einem Drittel zurück.

Die Hälfte aller Alleinerziehender erhält vom Ex-Partner keinen Unterhalt für die Kinder. Die öffentliche Hand - sprich der Steuerzahler - muss daher in die Bresche springen. In Remscheid waren das 2015 nach Angaben der Stadtverwaltung anderthalb Millionen Euro.

Jetzt plant der Gesetzgeber, Drückeberger zu strafen, wo es ihnen wehtut: Die Gerichte sollen nicht nur eine Geld- oder Haftstrafe verhängen können, sondern auch ein sechsmonatiges Fahrverbot. Das richtige Druckmittel für Zahlungsunwillige?

Zu den Erfolgschancen dieser gerichtlichen Maßnahme möchte sich Carsten Thies, der als Abteilungsleiter im Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen unter anderem für die Refinanzierung zuständig ist, nicht äußern. "Wir setzen auf Gespräche mit den Vätern und appellieren an sie, den Unterhalt zu zahlen, der je nach Einkommensverhältnissen zumutbar ist."

Das koste zwar zunächst etwas Zeit und erfordere Fingerspitzengefühl, räumt er ein. Doch am Ende mache sich dieser diplomatische Weg bezahlt, weil die Behörde so in vielen Fällen langwierigen Verfahren rund ums "Geldeintreiben" vorbeugen könne.

Ins Spiel kommt die Stadt, wenn Eltern sich trennen, über den Unterhalt streiten und die Mütter bei der Stadt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Was die Stadt zahlt, ist nach dem Unterhaltvorschussgesetz genau geregelt. Weil das Geld nur zur Überbrückung dient, schickt die Behörde einen Bogen an die Väter, auf dem sie ihre Einkommensverhältnisse offen legen müssen - in vielen Fällen lädt sie die Väter zum Gespräch ein, erklärt die Zahlungsverpflichtung, die sie gegenüber den Kindern haben.

Dennoch: Von den 700 bis 750 Fällen, überwiegend Väter, die keinen Unterhalt zahlen, kommt nur ein Teil diesen Verpflichtungen am Ende auch nach. Das heißt, dass die Kommune das Geld von ihnen zurückbekommt, das sie vorgestreckt hat. "Es landet aber nur ein Drittel auf unserem Konto", bilanziert Thies.

Das heißt, ein großer Teil ist finanziell gar nicht in der Lage die Mindestsätze nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zu zahlen: 145 Euro für ein Kind bis sechs Jahre, 194 Euro für bis Zwölfjährige. Schließlich zahlen einige überhaupt nicht, andere nur einen Teilbetrag. Thies: "Ein Teil der Väter muss ja für mehrere Kinder aufkommen." Bei anderen sei der Verdienst zu gering. Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Krankheit können weitere Gründe sein.

"Einige der Zahlungsunwilligen wählen die Vogelstrauß-Methode und melden sich einfach nicht bei den Behörden", berichtet Thies. Hier muss das Familiengericht eingeschaltet werden, das schließlich eine Zwangsvollstreckung einleitet.

Weil das Recht des Kindes auf Unterhalt ein hohes Gut sei, sind die Pfändungsgrenzen eher niedrig angesetzt: Bei den Berechnungen geht man davon aus, dass Väter schlimmstenfalls mit 1080 Euro im Monat auskommen müssen.

Mit Verschleierungstaktik bei Angaben der Einkünfte kommen die Drückeberger nicht weit. Die Behörden haben Zugriff auf Daten bei den Krankenkassen, Arbeitgebern und beim Finanzamt. Bleibt die öffentliche Hand auf den Kosten sitzen, übernimmt die Kommune davon die Hälfte, die andere teilen sich Bund und Land.

(RP)
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