Remscheid Wenn nervige Werbung zur Kostenfalle wird

Remscheid · Wer Reklame auf dem Smartphone wegklickt, kann unwissentlich Verträge mit Dritten eingehen.

 Vorsicht beim Wegwischen von Werbung auf dem Smartphone - hierdurch können ungeahnte Kosten entstehen.

Vorsicht beim Wegwischen von Werbung auf dem Smartphone - hierdurch können ungeahnte Kosten entstehen.

Foto: olaf nöller

Apps auf dem Smartphone oder dem Tablet liefern schnell viele nützliche Infos - etwa zum Wetter - oder Rezepte. Auch Spiele laufen problemlos über Apps. Lästig sind oft nur die mitgelieferten Werbebanner. Ein Klick, und sie sind wieder weg. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn dieser Klick kann ungewollt zur Kostenfalle werden.

Die Verbraucherzentrale Remscheid bietet deshalb auch praktische Tipps zur Drittanbietersperre bei Mobilfunkverträgen, um beim Zahlen per Smartphone nicht mehr vor ungewollten Zusatzkosten zu stehen.

Das Prinzip der Masche ist einfach: Die Werbung erscheint, aber lässt sich nicht wegklicken. Also versucht der Nutzer, die Werbung wegzuwischen. Dabei gelangt er unbewusst auf eine darunter liegende Seite und bestellt, ohne es zu wissen, ein Abo.

Möglich wird das durch das sogenannte WAP-Billing ("Wireless Application Protocol", dt. etwa "drahtloses Anwendungs-Protokoll"), das ein unkompliziertes Bezahlen ohne Konto- oder Kreditkartendaten etwa für Fahrkarten möglich macht. Wer keine Drittanbietersperre hat, übermittelt seine Rufnummer automatisch, sodass die Anbieter die Summe für den vermeintlichen Vertragsabschluss auf die Rechnung des Mobilfunkanbieters setzen können.

Die Sperre kann man aber unkompliziert einrichten. Entweder, indem man sich in den Account seines Mobilfunkanbieters einloggt und dort über das Menü die Sperre einrichtet. Oder, indem man den Anbieter schriftlich um die kostenfreie Sperrung bittet. Die Verbraucherzentrale hilft hierbei auch direkt in der Beratungsstelle.

Allerdings birgt die Sperrung auch einige Einschränkungen. "Bei manchen Anbietern ist dann das komplette mobile Bezahlen nicht mehr möglich. Bei anderen kann man aber differenzieren", erklärt Lydia Schwertner, Leiterin der Remscheider Verbraucherzentrale. Deshalb sollte man sich vor der Sperrung darüber informieren und genau abwägen.

Übrigens: Der Vertrag für den Abo-Abschluss ist nur gültig, wenn der Kunde eindeutig zugestimmt hat, etwa über einen Button mit der Bezeichnung "zahlungspflichtig bestellen". Bei bereits unberechtigt abgebuchten Posten für solche Abos, kann der Betrag auch wieder zurückgeholt werden.

(lupi)
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