Remscheid Vermieter muss Einzug bestätigen

Remscheid · Wer nach Remscheid umzieht oder innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt, muss beim gesetzlich vorgeschriebenen Besuch im Bürgeramt der Stadt ab kommenden Montag zusätzlich ein ausgefülltes Schreiben seines Vermieters vorlegen. Darin bescheinigt dieser das Mietverhältnis. Damit sollen unter anderem Scheinanmeldungen erschwert werden.

 Jürgen Beckmann ist Leiter des Bürgeramtes.

Jürgen Beckmann ist Leiter des Bürgeramtes.

Foto: Archiv

Diese Regelung gab es bis 2002 auch in NRW, sie wurde dann zur Vereinfachung gestrichen. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz werden die Standards bundesweit vereinheitlicht. Die Stadt hat einen Vordruck des Vermieterformulars auf ihre Internetseite gestellt. Dort können Bürger es sich runterladen.

Gleichwohl rechnet der Chef des Bürgeramtes, Jürgen Beckmann, damit, dass seine Mitarbeiter in der Anfangszeit manchen Bürger unverrichteter Dinge wieder nach Hause schicken werden müssen, weil sich die Neuerung zu ihm noch nicht herumgesprochen hat. Immerhin 18 000 An- und Ummeldungen bearbeitet seine Behörde pro Jahr.

Grundsätzlich aber sieht Sachgebietsleiter Peter Trimpop im neuen Gesetz eine Vereinfachung der Meldearbeit. Der Abgleich der Daten mit anderen Städten werde leichter. Der Bürger profitiert davon mit dem sogenannten vorausgefüllten Meldeschein. Heißt praktisch: Bei einem Umzug etwa von Solingen nach Remscheid liegen dem Bürgeramt am Ebert-Platz die Daten des Neubürgers im Computer schon vor. Sie müssem lediglich um einige Informationen ergänzt werden. Das minimiert die Fehleranfälligkeit.

Das neue Gesetz stärkt auch den Datenschutz. Die Stadt gibt Adressdaten künftig nur noch heraus, wenn Bürger eingewilligt haben. Der Vordruck der Stadt hat dazu ein entsprechendes Textfeld. Frage ein Einzelner Daten bei der Stadt nach, müsse diese den Betroffenen darüber informieren, sagt Beckmann.

(RP)
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