Remscheid Verletzungen durch Feuerwerk sofort behandeln

Remscheid · Tausende Menschen in Deutschland erleiden Verbrennungen, Knalltraumata oder Augenverletzungen an Silvester. "Wenn ein Feuerwerks-Unfall passiert, sollte man Erste-Hilfe-Maßnahmen schnell einleiten, um Schlimmeres oder gar bleibende Schäden zu verhindern", sagt Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der Krankenkasse BARMER GEK. Sie hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt:

Bei Verbrennungen kühles, aber kein eiskaltes Wasser verwenden.

"Verbrennungen sollte man nicht mit Puder oder Cremes behandeln, weil sie die Wunde verkleben, wenn Brandblasen aufgehen. Mit Eis oder äußerst kaltem Wasser sollte man keine Verbrennung kühlen, weil beides nachfolgend die Durchblutung anregt und so den Schmerz wieder steigert", warnt Petzold und empfiehlt, einige Minuten kühles Leitungswasser einzusetzen, bis der Schmerz abklingt.

"Offene Brandblasen sollte man mit einem sterilen Wundverband abdecken und ärztlich versorgen lassen", rät die Medizinerin.

Bei Schmauchspuren unverzüglich den Arzt konsultieren

"Schmauchspuren, die in die Haut eindringen, sollten die Betroffenen sofort von einem Mediziner entfernen lassen", sagt Petzold. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die körpereigenen Abwehrzellen die Rußpartikel aufnehmen und in tieferen Hautschichten ablagern. Die Folge ist eine "Schmutztätowierung", die nur schwer beseitigt werden kann.

Knalltrauma möglichst früh behandeln lassen

Wenn Böller weniger als zwei Meter neben einem Menschen explodieren, entwickeln sie Schallimpulse von bis zu 160 Dezibel. Ein Knalltrauma kann bereits bei 140 Dezibel entstehen. Die Betroffenen hören dann schlecht, ihre Ohren fühlen sich verstopft an, sie haben Schwindelgefühle oder ein Pfeifen im Ohr. "Je früher man ein Knalltrauma ärztlich behandeln lässt, umso besser sind die Heilungschancen", sagt Petzold.

Gegebenenfalls könne das Trommelfell gerissen sein. Schnelle ärztliche Hilfe ist auch dringend angeraten, wenn man etwas ins Auge bekommt. "Insbesondere Hornhautverletzungen durch Fremdkörper oder Rußeinsprengungen müssen augenärztlich versorgt werden", sagt Petzold.

(BM)
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