Remscheid Urteil gegen 63-Jährigen gilt

Remscheid · Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung – mit diesem Urteil ahndete das Amtsgericht Remscheid im Mai 2009 das Vergehen eines heute 63-Jährigen Remscheiders. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft kinderpornographische Bilder und Videos erworben und besessen haben.

Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung — mit diesem Urteil ahndete das Amtsgericht Remscheid im Mai 2009 das Vergehen eines heute 63-Jährigen Remscheiders. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft kinderpornographische Bilder und Videos erworben und besessen haben.

Polizeibeamte hatten in der Wohnung des vielfach vorbestraften Mannes seinerzeit entsprechende DVDs sowie Dateien auf der Festplatte des Computers gefunden. Sowohl Staatsanwaltschaft wie Verteidigung hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.

So traf man sich gestern vor dem Wuppertaler Landgericht erneut. Es war jedoch ein kurzes Treffen. Auf den Hinweis der Verteidigung, dass der Angeklagte beim Amtsgericht auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet hatte, ist klar: Die Berufung des Angeklagten in unzulässig und damit zu verwerfen. Weil auch die Staatsanwaltschaft daraufhin die Berufung zurückzog, wird das erstinstanzliche Urteil nun rechtskräftig.

(RP)
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