Remscheid Unbeliebte Flugobjekte

Remscheid · Drohnen sind im Trend und ebenso umstritten. Der Burger Seilbahnbetreiber will auch aus Naurschutzgründen ein Flugverbot erwirken. Remscheider Luftsportler warnen vor den Gefahren und verweisen auf Versicherungsrisiken.

Stefan Irlenbusch reicht es, Anfragen für Drohnenflüge an dem idyllisch gelegenen Hang von Schloss Burg lehnt er ab. "Wir wollen nicht mehr überflogen werden". Irlenbusch spricht von einer "Gefahr für die Seilbahn". "Wir sind ein Verkehrsunternehmen des Landes, hier sammeln sich viele Menschen", sagt der Betreiber. "Wir haben hohe Sicherheitsauflagen und strenge Vorschriften." Auch der Naturschutz ist ihm wichtig: "Wenn man Richtung Witzhelden blickt, kann man viele Wildvögel beobachten." Darunter seien auch seltene Greifvögel. "Auch der Rotmilan wurde schon gesichtet", sagt Irlenbusch. Diese Vögel, so seine Sorge, könnten durch den zunehmenden Drohnenverkehr im Umfeld der Seilbahn gestört werden.

Drohnen sind im Trend, die Flugobjekte mit eingebauter Kamera sind mitunter schon ab 40 Euro und somit für jedermann erhältlich. Für den Überflug der Seilbahn erhält Irlenbusch etwa zehn Anfragen im Jahr. Doch das sind nur gewerbsmäßige Flüge. Hinzu kommen die Privatflieger. Und: "Viele vergessen auch zu fragen", sagt Irlenbusch.

Der Wunsch des Seilbahnbetreibers nach einer Flugverbotszone über dem Schlosshang wird wohl nicht so schnell zu erfüllen sein. Denn das gibt das Gesetz nicht her. Demnach sind nur gewerbsmäßige Drohnenflüge genehmigungspflichtig, sagt Polizeisprecherin Hanna Meyerratken. Zuständig sei die Bundesluftfahrtbehörde. Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm, die nur zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden, sind grundsätzlich erlaubt. Auch Kinder und Jugendliche dürfen sie steuern. Allerdings gibt es Sperrgebiete für den Drohnenflug, etwa im Radius von 1,5 Kilometern von Flughäfen. Industrieanlagen gehören ebenso dazu wie Gefängnisse und Militäranlagen. Auch Unglücksorte und Katastrophengebiete sind geschützt. Irlenbuschs Seilbahn fällt allerdings nicht in diese Kategorie.

Auch das Überfliegen von Privatgrundstücken sei grundsätzlich erlaubt, sagt Meyerratken, solange die Privatsphäre nicht direkt beeinträchtigt sei, etwa durch Kamera- Blicke in abgetrennte, sonst nicht einsehbare Gartenbereiche. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, kann strafrechtlich belangt werden - mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zwei Jahren, so die Polizeisprecherin.

Warnende Stimmen vor einer wachsenden Zahl unkontrollierter Flugobjekte kommen auch aus dem Luftsport. So spricht Klaus Mathies von einem "Riesenproblem" - "Drohnen sind im Luftraum brandgefährlich." Mathies ist Vorsitzender des Fallschirmclubs Remscheid und Mitglied des Präsidialrats des Deutschen Aeroclubs (DAeC) Landesverband NRW. Der Club, der etwa 70 Vereine mit rund 10.000 Mitgliedern vertritt, verweist unter anderem auch auf versicherungsrechtliche Fragen, insbesondere bei Privatfliegern. Private Haftpflichtversicherungen deckten keine Schäden durch Modellflieger ab, zu denen die sogenannten Multikopter zählten. Die Industrie produziere sie in Massen, doch sei der Rechtsrahmen noch unklar abgesteckt, ist Mathies überzeugt. Die "störenden Flugobjekte" seien gerade bei Fallschirmspringern gefürchtet, weil sie ihnen nicht ausweichen könnten.

(bu)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort