Remscheid Rentner fährt in Lkw und muss vor Gericht

Remscheid · Er hatte an einem Tag Ende April mittags zum Friedhof nach Hückeswagen fahren wollen, doch unterwegs wurde ihm schlecht: Der 79-jährige Remscheider verlor auf der Bundesstraße 237 unterhalb von Kammerforsterhöhe die Kontrolle über sein Auto und fuhr frontal in einen Lastwagen. Bei dem Unfall entstand hoher Sachschaden: Der Wagen des Rentners musste danach verschrottet werden, auch der Sattelzug war beträchtlich beschädigt. Beide Fahrer blieben wie durch ein Wunder weitgehend unverletzt. Jetzt hatte der Unfall ein Nachspiel vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Juristisch ging es im Strafverfahren um fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs.

"Wenn Ihnen damals nicht ein schwerer Lkw, sondern ein Kleinwagen entgegengekommen wäre, hätte der Fahrer tot sein können. Und auch Sie selbst haben Ihr Leben wahrscheinlich der Tatsache zu verdanken, dass Sie so ein solides Auto gefahren sind", hielt der Richter dem Rentner vor. Wie genau es zu dem Unfall auf der B 237 hatte kommen können, war in der Hauptverhandlung nicht aufzuklären: "Ich weiß gar nicht, was eigentlich genau passiert ist", sagte der Rentner.

Theoretisch kann es jedem Autofahrer passieren, dass es ihm plötzlich schwarz vor Augen wird. In den meisten Fällen gelinge es dann aber, den Wagen anzuhalten oder irgendwie noch in den Straßengraben zu lenken, sodass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werde, sagte der Richter. Nicht auszuschließen sei, dass der herzkranke 79-Jährige auch deshalb und wegen seines Alters in seiner Fahrtauglichkeit eingeschränkt sei. Dem widersprach der Remscheider.

Dennoch griff die Staatsanwältin die Meinung des Richters auf. Sie regte an, das Strafverfahren einzustellen, wenn der Rentner bereit sei, sich beim TÜV einer speziell für ältere Menschen konzipierten Fahrtauglichkeitsprüfung zu unterziehen. Er werde sich der Prüfung stellen, denn er wolle seinen Führerschein behalten, sagte der 79-Jährige. Entsprechend dem Vorschlag der Staatsanwältin stellte der Richter das Strafverfahren vorläufig ohne weitere Auflagen ein.

(bn)
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