Remscheid Remscheid ist vorbildlich in der Barrierefreiheit

Remscheid · NRW-Behindertenbeauftragte Veldhues besuchte Beirat und berichtete über neue Gesetzesentwürfe.

Prominenter Besuch in der Stadt: Die Landtagsabgeordnete Elisabeth Veldhues, Behindertenbeauftragtedes Landes Nordrhein-Westfalen, nahm an der Sitzung des Remscheider Behindertenbeirats teil, um über neue Gesetzesentwürfe zu berichten. Diese sollen Menschen mit Handicap unter anderem mehr Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen sowie ihnen bessere Wohnmöglichkeiten bieten.

Ein Gesetzesentwurf, der zurzeit auf Landesebene geprüft wird und dem das Parlament möglichst mit wenigen Änderungen zustimmen wird, wie Veldhues hofft, enthält Bestimmungen, die in Remscheid, so scheint es, längst gängige Praxis sind: Neubauten nämlich sollten künftig barrierefrei konzipiert sein. Nach dem Gesetzesentwurf sollen Gebäude ab drei oberirdischen Etagen immer über einen Aufzug verfügen. "Ab der siebten Wohnung sollte sogar ein waagerechter Transport mit dem Lift möglich sein", erklärte die Abgeordnete. "Das würde auch der Mutter mit dem Kinderwagen nützen", sagt Veldhues.

Die Regeln für die Bauabnahmen sollten zudem verschärft werden: Bauherren, die sich nicht an die Vorschriften halten, sollen nicht lediglich ein Ordnungsgeld zahlen müssen. "Wir müssen bedenken, dass das, was jetzt betoniert wird, auch noch in 50 Jahren da stehen wird." Barrierefreie Bauten würden demnach nicht nur den Menschen mit Handicap zugute kommen, sondern eben auch einer alternden Bevölkerung.

In Remscheid ist das - auch dank des Engagements des Behindertenbeirats - längst gängige Praxis, zumindest bei öffentlichen Gebäuden. Denn wann immer eine neue Planung anstehe, werde sie auch dem Behindertenbeirat vorgelegt, berichtete Sozialdezernent Thomas Neuhaus. "Vorbildlich", äußerte die Behindertenbeauftragte, "doch längst nicht jede Kommune hat einen solchen Beirat, viele Gemeinden haben überhaupt keinen Ansprechpartner für Menschen mit Handicap." Deshalb sei es für das Land auch "ein enormer Quantensprung, wenn sie die Landesbauordnung durchbekommen", sagte Ralf Krüger, Behindertenbeauftragter der Stadt.

Ebenso wie das Bundesteilhabegesetzt (BTHG), das gehandicapten Personen mehr Mitspracherecht einräumt und mehr individuelle Möglichkeiten bietet, wie etwa bei der Arbeit. Bislang nämlich werden sie in speziellen Werkstätten beschäftigt. Künftig, so der Entwurf, sollen sie - ganz im Sinne der Inklusion - auch dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

(sebu)
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